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Potsdam, 06.02.2019

Alternative Jagdmethoden zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest


Ausnahmesituation erfordert außerordentliche Anstrengungen

Gemeinsam mit den Veterinärbehörden und dem Landesbetrieb Forst leistet Brandenburgs Jägerschaft seit Monaten viel, um eine Ausbreitung der Erreger der hochansteckenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) ins Land möglichst auszuschließen. Ein Dauerproblem sind die hohen Schwarzwildbestände, die auch nach der Rekordstrecke des Jagdjahres 2017/2018 weiterhin als überhöht gelten. 

Neben angepassten Anbaumethoden in der Landwirtschaft, der Anlage von Bejagungsschneisen auf allen mit Ackerkulturen bestellten Flächen und der weiteren Intensivierung der Schwarzwildbejagung wird auch über sichere Jagdmethoden in Siedlungsbereichen nachgedacht. 

So genehmigt die oberste Jagdbehörde auf Antrag den Einsatz von Saufängen. Saufänge können aus Sicht des Landes ein wirkungsvolles Instrument zur nachhaltigen Reduzierung von Wildschweinbeständen sein. Mit ihnen ist es möglich, tierschutzgerecht auch die Muttertiere (Bachen) mit ihrem Nachwuchs zu entnehmen. Dies ist mit anderen Jagdmethoden kaum möglich, gerade auch in Siedlungsbereichen.

 

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg betreibt im Auftrag des Forstministeriums bisher zwölf Saufänge. Weiterhin führte und führt das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde Schulungen für interessierte Jäger durch, die diese Fangmethode anwenden wollen. Die Beschaffung und Finanzierung von Gegenständen der Jagdausrüstung liegt jedoch in der Verantwortung der Jagdausübenden. 

 

Bislang wurden 43 Anträge von Jagdausübungsberechtigten auf Saufänge gestellt, hiervon wurden 39 Anträge genehmigt. Die Genehmigung erfolgt für den jeweiligen Jagdbezirk und ist auf keine Anzahl der Saufänge beschränkt. 

Das Landwirtschaftsministerium zahlt eine Erlegungsprämie von 50 Euro für jedes Wildschwein welches über der Referenzstrecke aus dem Jagdjahr 2015/16 erlegt wurde. 

Seit Januar 2018 zahlt das Land Brandenburg den Jägern eine Aufwandsentschädigung für die Probennahme bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Höhe von 30 Euro. Im Jahr 2018 wurden vom Verbraucherschutzministerium 303 Probennahmen bei tot aufgefundenen Wildschweinen in einer Gesamthöhe von 9.090 Euro finanziert.

Potsdam, 06.02.2019

Veröffentlicht von:
MLUL

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