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Potsdam, 16.01.2010

Wege der Fußgänger vom Schnee befreien

Das Tief "Daisy" hat nicht nur dem Autoverkehr Beschwerlichkeiten bereitet, sondern in einem teilweise noch stärkerem Maße Fußgängern und Benutzern öffentlicher Verkehrsmittel das Vorankommen erschwert. Behindert werden sie jedoch zusätzlich durch gedankenlose, unterlassene bzw. mangelhafte Räumarbeiten der
Zuständigen: "Es ist unglaublich, an wie vielen Stellen in den Städten Gehwege, Querungsstellen samt ihren Zugängen sowie Haltestellen nicht geräumt sind", meint Stefan Lieb vom Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. "Das haut einem glatt die Beine weg."

So fordert die Lobby der Fußgänger mit Sitz in Berlin die Verantwortlichen auf, in den kommenden Tagen vorrangig für ein begehbares Fußwegenetz zu sorgen und die avisierten Räumarbeiten auf den Fahrbahnen der Nebenstraßen vorerst zurückzustellen. FUSS e.V.
weist darauf hin, dass die Verkehrssicherungspflicht auf Gehwegen selbstverständlich auch die Freilegung der Querungsstellen in
Kreuzungs- und Einmündungsbereichen einschließt. Dies ist die Pflicht der Grundstückseigentümer, aber es ist auch die Aufgabe der Kommune, bei der Räumung der Fahrbahnen die Schneeberge nicht wieder genau dort aufzutürmen, wo die Schneeräumer der Gehwege gerade mühsam Übergangsmöglichkeiten geschaffen haben.

Der FUSS e.V. beklagt insbesondere die nicht aufeinander abgestimmten und häufig gedankenlosen Schneeräumarbeiten. So schaufeln Verkehrsunternehmen teilweise einen Meter breite Durchgänge irgendwo an der Haltestelle, wenn jedoch ein Bus hält, befindet sich der Ausstieg genau an der Stelle, wo der Schnee aufgetürmt wurde. Leider kümmern sich viele Verkehrsunternehmen allenfalls um einen kleinen Haltestellen-Aufstellbereich, aber nicht um die erforderlichen Zugänge. 

Die Schneefälle dieses Jahres haben gezeigt, dass oft nur eine erste Räumung durchgeführt wird, womit das Problem aber oft nicht behoben ist. Leider geht die bisherige Rechtsprechung davon aus, dass juristische Schritte allenfalls nach einem Unfall ergriffen werden können. Der Verein ruft Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel daher auf, sich bei mangelhaften Räumungen vorbeugend an ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen oder Verkehrsunternehmen zu wenden. Der Verein informiert Betroffene über die Rechtslage:
www.fuss-ev.de > Themen > Verkehrsrecht aus Fußgängersicht > Winterdienst auf Gehwegen.

Potsdam, 16.01.2010

Veröffentlicht von:
FUSS e.V.

Info Potsdam Logo 2010-01-16 11:38:05 Vorherige Übersicht Nächste


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