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Potsdam, 21.06.2013

Trotz Unwetter hohe Waldbrandgefahr in einigen Landesteilen

Trotz des schweren Gewitterregens, der in der vergangenen Nacht auch über Brandenburg niedergegangen ist, bleibt die Waldbrandgefahr in einigen Landesteilen hoch. Bei sommerlichen Temperaturen und schon nach kurzen Trockenphasen werden in Brandenburg schnell wieder die Waldbrandwarnstufen III und IV erreicht.

Brandenburg verfügt über eine Waldfläche von rund 1,1 Millionen Hektar (37 Prozent der Landesfläche). In Anbetracht der extrem hohen Endzündbarkeit der heimischen Wälder sollte alles unterlassen werden, was zu einem Brand im Wald und in der Feldflur führen könnte. Der kleinste Funke kann eine Katastrophe auslösen. Menschliches Handeln verursacht mehr als 90 Prozent aller Waldbrände mit bis zu 99 Prozent der Waldbrandschadflächen. Blitze sind die einzige natürliche Ursache für das Entstehen von Waldbränden.

Zu den wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen zählt, dass

  • im und am Wald (Mindestabstand 50 m) kein Feuer entzündet wird,
  • dass Rauchen im Wald und in der Feldflur unterlassen wird, und
  • keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto geworfen werden. 

Melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110).

Die aktuellen Waldbrandwarnstufen sind über das Internetangebot des Brandenburger Agrarministeriums abrufbar:

www.mil.brandenburg.de - Forst & Jagd - Forst im Überblick - Waldschutz - Waldbrandwarnstufen - Aktuelle Waldbrandwarnstufen...

Oder Direktlink: http://www.luis.brandenburg.de/f/wb_warn/F7100001/

Ordnungswidrigkeiten können gemäß Waldgesetz (Vorschrift § 23) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

77 Prozent der Waldfläche des Landes ist ausschließlich mit Kiefer bewaldet. Grundsätzlich bergen Nadelwälder eine höhere Waldbrandgefahr als Misch- oder Laubwälder. Hinzu kommen im Ländervergleich geringe Niederschlagmengen im Frühjahr und im Sommer. Die überwiegend leichten Sandböden der Mark Brandenburg besitzen auch nur wenig Wasserspeichervermögen. 

Auf EU-Ebene werden die Länder in Waldbrandrisikogebiete eingeteilt. Die EU klassifiziert Brandenburg als ein Gebiet mit hohem Waldbrandrisiko und stellt es damit auf die gleiche Stufe wie Spanien, Portugal, oder Griechenland. 

Die Anzahl der Waldbrände ist vor allem von den Witterungsverhältnissen im Frühjahr und Sommer abhängig. Sie schaffen die Voraussetzung für die Brennbarkeit der Wälder. Verursacht werden die Brände überwiegend durch fahrlässiges oder auch vorsätzliches (zirka zehn Prozent jährlich) Verhalten der Menschen 

Entsprechende Waldbrandschutzmaßnahmen können jedoch die Ausbreitung der Brände begrenzen. Dabei spielt die Waldbrandüberwachung, die flächendeckend auf einer Waldfläche von 1,1 Millionen Hektar über alle Waldbesitzarten erfolgt, eine entscheidende Rolle. 

Vor zehn Jahren hat die Landesforstverwaltung die Überwachung durch die Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter von 130 Feuerwachtürmen schrittweise auf das sensorgestützte Waldbrandfrüherkennungssystem „Fire Watch“ umgestellt. Ab März 2013 werden 108 optische Sensoren erkannte Rauchentwicklungen an eine von sieben Waldbrandzentralen melden. Mehr als die Hälfte der Brände werden über dieses System entdeckt. Nach der Lokalisierung wird der Brand an die Regionalleitstellen der Feuerwehren gemeldet. Durch die verkürzte Zeitdauer zwischen Ausbruch des Brandes und Beginn der Bekämpfung wurde erreicht, dass die durchschnittliche Brandfläche weniger als 0,4 Hektar beträgt. Für den Einsatz in den sieben Waldbrandzentralen sind 97 Beschäftigte qualifiziert, die bei Waldbrandwarnstufen im Schichtdienst eingesetzt werden. Die Überwachung erfolgt im Verbund mit benachbarten Bundesländern, die auf das gleiche Früherkennungssystem zurückgreifen. 

Zur Information und Sensibilisierung der Bevölkerung werden Waldbrandwarnstufen ausgewiesen und im Internetauftritt des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft tagaktuell bekannt gemacht. Die dazu notwendigen meteorologischen Daten werden vom Deutschen Wetterdienst bezogen. Bei hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr (Warnstufe III und IV) wird die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert.

Die Erhöhung des Anteils von Laubbäumen in den Wäldern trägt langfristig zu einer Reduzierung der Waldbrandgefahr bei. Im Zeitraum von 1990 bis 2012 wurden auf etwa 72.000 Hektar Laubbäume durch Waldbesitzer gepflanzt. Weiterhin fördert das Land Brandenburg den vorbeugenden Waldbrandschutz für private und kommunale Waldbesitzer. Hierbei handelt es sich um die Anlage von Waldbrandschutzstreifen, Löschwasserentnahmestellen und die Verbesserung des Ausbauzustandes von Waldwegen. Seit 1990 flossen 17,5 Millionen Euro in diese Maßnahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes.

Die Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung haben nach § 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetztes (BbgBKG) eine Gefahren- und Risikoanalyse zu erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festzulegen. Auf dieser Grundlage bemisst sich die technische Ausstattung der nach § 3 BbgBKG vorzuhaltenden leistungsfähigen Feuerwehr zur Brandbekämpfung im Allgemeinen sowie zur Waldbrandbekämpfung im Speziellen.

Für die Waldbrandbekämpfung werden bei den Feuerwehren insbesondere Tanklöschfahrzeuge vorgehalten, die eine größere Löschwassermenge transportieren können. Im Rahmen der Konzeption Stützpunktfeuerwehren gewährt das Land Zuwendungen für die Beschaffung neuer Tanklöschfahrzeuge, darunter auch das speziell für die Waldbrandbekämpfung ausgestattete Löschfahrzeug TLF 5000 mit der Bezeichnung „Typ Brandenburg“. Bei großen Waldbränden ist der Einsatz von auf Landkreisebene vorzuhaltenden Brand- und Katastrophenschutzeinheiten möglich, die eine Löschwasserförderung über lange Wegstrecken sicherstellen können. 

Potsdam, 21.06.2013

Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg

Info Potsdam Logo 2013-06-21 13:31:21 Vorherige Übersicht Nächste


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