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Potsdam, 12.06.2018

Sondersitzung zum Thema Kita-Elternbeitragsordnung


Juristische Auffassung der Stadt bestätigt

Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) zu Kita-Elternbeiträgen in der Gemeinde Schönefeld bestätigt auch die Auffassung der Landeshauptstadt Potsdam bei der Kalkulationsgrundlage der Elternbeitragsordnung. Das Gericht hat unter anderem geurteilt, dass die Kosten für Grundstücke und Gebäude umlagefähige Sachkosten sind.

Der Kita-Elternbeirat zweifelte in öffentlichen Stellungnahmen die Rechtmäßigkeit an, die Kosten der Kita-Gebäude und -Grundstücke auf die Elternbeiträge umlegen zu können. Mit dem Urteil des OVG könnte ein wesentlicher Streitpunkt des Kita-Elternbeirats gegen die neue Berechnungsgrundlage einer Elternbeitragsordnung geklärt sein.

Die Landeshauptstadt hat sich bei der Erarbeitung der neuen Elternbeitragsordnung durch die renommierten Anwälte Dr. Christoph Baum und Prof. Dr. Klaus Herrmann in Sachen Kitarecht beraten lassen und in Abstimmung mit dem Bereich Recht die Kalkulation erstellt. Deren juristische Einschätzung ist Grundlage der Aussagen des Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung, Mike Schubert, für die Empfehlungen zu einer Elternbeitragsordnung.

Eine außerordentliche Stadtverordnetenversammlung wird es am 27. Juni ab 18 Uhr in der Landeshauptstadt geben. Auf der Tagesordnung steht dabei unter anderem der Beschluss zu  Kita-Elternbeiträgen in Potsdam. „Unser Ziel mit der Empfehlung für die Elternbeitragsordnung ist es, dass alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Potsdam diese Elternbeitragsordnung anerkennen und Eltern somit auch künftig unabhängig von der Kita einheitliche Elternbeiträge in der Landeshauptstadt bezahlen“, sagt Mike Schubert, Beigeordneter für Soziales, Jugend, Ordnung und Sicherheit.

Die Landeshauptstadt darf laut dem brandenburgischen Kitagesetz keine eigene Satzung beschließen, da Potsdam keine eigenen Kindertagestätten betreibt. Die 120 Kitas in der Landeshauptstadt werden von 49 verschiedenen Trägern betrieben. Daher hat die Verwaltung den Stadtverordneten nun eine „Empfehlungen für eine Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam zum 01.08.2018“ vorgelegt, die dem neuen Kitagesetz des Landes entspricht. Bei der Kalkulation der Elternbeiträge ist das neue Kitagesetz beachtet worden: die Kosten für Kitagebäude und Kita-Grundstücke hingegen werden in die Beiträge eingerechnet, die Personalkostenzuschüsse des Landes nur zu einem geringen Teil.

Potsdam, 12.06.2018

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

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