Sondersitzung der Stadtverordneten im Januar
Am 14. Januar soll über Regulierung der Kita-Elternbeiträge entschieden werden
In einer Sondersitzung der Stadtverordneten am 14. Januar 2019 soll über die Regulierung in den vergangenen Jahren zu viel gezahlter Kita-Elternbeiträge entschieden werden. Nach Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden hat Oberbürgermeister Mike Schubert bei der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Birgit Müller, diese Sitzung beantragt. „Das Thema sollte nach mehreren Monaten Diskussion zum Abschluss gebracht werden. Ich stehe zu den Zusagen, die ich als Beigeordneter gemacht habe und finde es richtig, dass wir mit einem möglichen Beschluss Mitte Januar nun auch die Zahlungen aus dem Jahr 2015 und somit für die Zeit von 2015 bis Mitte 2018 regulieren“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert.
Mit dem Beschluss wird der Oberbürgermeister zudem beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im April einen Nachtragshaushalt vorzulegen, der für die Rückzahlungen erforderliche finanzielle Vorkehrungen trifft. Die Stadtverordneten sind zudem Anfang 2019 im Ergebnis der Gespräche mit den Trägern über die Modalitäten der Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen schriftlich zu informieren. Die Finanzämter werden durch die Träger über Rückzahlungen informiert.
Die Landeshauptstadt Potsdam bleibt bei ihrer Zusage, in den vergangenen Jahren zu viel gezahlte Kita-Elternbeiträge an die Eltern zurückzahlen zu wollen. Dafür liegt den Stadtverordneten eine Entscheidungsgrundlage vor, die in der Stadtverordnetenversammlung am Montag, 14. Januar, um 17 Uhr beschlossen werden soll. Zudem ist verwaltungsintern dazu eine Taskforce eingesetzt worden, in der das Jugendamt, das Rechnungsprüfungsamt und das Rechtsamt mitarbeiten werden. Ziel ist es, Organisation und Prozesse bei der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen von Kitas und Eltern-Beitragsordnungen zu verbessern, frühere und aktuelle Elternbeitragsordnungen zu evaluieren und gemäß Beschluss der Stadtverordneten eine Empfehlung für eine neue Elternbeitragsordnung zu erarbeiten.
Nach dem Beschluss der Stadtverordneten wird dieser umgehend sowohl der Fach- als auch der Kommunalaufsicht vorgelegt. „Umso eher die Aufsicht final prüfen kann, umso zügiger können wir das Verfahren zum Abschluss bringen“, so Schubert.
Potsdam, 21.12.2018Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
