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Potsdam, 22.12.2021

Silvester-Böllerverbot im gesamten Stadtgebiet


Verbot für Pyrotechnik Kategorie F2 am 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 / Tischfeuerwerke und Wunderkerzen möglich / Aktion #BoosternStattBöllern in Potsdamer Impfstellen

Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zum Jahreswechsel 2021/2022 auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist am heutigen Mittwoch, 22. Dezember 2021, veröffentlicht worden (www.potsdam.de/amtsblatt) und gilt für den Zeitraum 31. Dezember 2021 0 Uhr bis 1. Januar 2022 24 Uhr. Demnach dürfen im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam, das heißt auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2 nicht verwendet werden. Von dem stadtweiten Verbot ausgenommen sind Feuerwerke der Kategorie F1, dazu gehören beispielweise Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und sogenannte Knallerbsen. Zudem gelten die Regelungen der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.

#BoosternStattBöllern
In der Landeshauptstadt wird es am letzten Tag des Jahres 2021 die Aktion #BoosternStattBöllern geben. Demnach werden in Zusammenarbeit mit dem DRK am 31. Dezember 2021 von 12 bis 16 Uhr weitere Termine fürs Impfen in den Impfstellen Schinkelhalle und Metropolishalle angeboten. „Mit der Aktion wollen wir einen weiteren Anreiz setzen, die Möglichkeiten der Impfung wahrzunehmen und zudem ein Zeichen für den Gesundheitsschutz setzen“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert. Insgesamt stehen zum Ausklang des Jahres zusätzlich 610 Impfungen für Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene zur Verfügung sowie 120 Termine für Kinder zwischen fünf und elf Jahren.

Impfzahlen
Im Dezember 2021 sind in den Potsdamer Impfstellen Metropolishalle und Schinkelhalle bislang mehr als 15.000 Menschen geimpft worden – 86 Prozent der zu Impfenden haben eine Booster-Impfung erhalten, elf Prozent eine Erstimpfung. Jeden Mittwoch gegen 17 Uhr und samstags gegen 10 Uhr werden die Impftermine für die kommenden Tage freigeschaltet. Die Buchung der Termine für #BoosternStattBöllern sind ab sofort buchbar. Alle Informationen zum Impfen sowie für die Terminbuchung finden Sie auf www.potsdam.de/impfen.

Öffnungszeiten Impfstellen
Die Impfstellen der Landeshauptstadt haben auch Weihnachten und Neujahr geöffnet. Am 24. Dezember 2021 wird von 8 bis 12 Uhr und am ersten Weihnachtsfeiertag 2021 von 12 bis 16 Uhr geimpft. Ebenso ist am Silvestervormittag 2021 von 8 bis 12 Uhr geöffnet sowie am Neujahrstag 2022 von 12 bis 16 Uhr. Zusätzlich gibt es nun das Angebot #BoosterStattBöllern am Silvestertag 2021 von 12 bis 16 Uhr.

Hintergrund Allgemeinverfügung Böllerverbot
Die Allgemeinverfügung ist auf der Grundlage der § 28 Abs. 1 Satz 1, § 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 27 Absatz 3 der Zweiten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV) vom 23. November 2021 in der Fassung der Änderungsverordnung Verordnung vom 14. Dezember 2021, erlassen worden. Die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie online im Sonderamtsblatt Nr. 42 auf www.potsdam.de/amtsblatt.

Sonderamtsblatt 42/2021 - Allgemeinverfügung "Untersagung der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen"Impfen in der Landeshauptstadt Potsdam (inklusive Terminbuchung)Aktuelle Corona-Eindämmungsverordnung des Landes BrandenburgPotsdam, 22.12.2021

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2021-12-22 14:42:21 Vorherige Übersicht Nächste


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