Regelungen für Pferdefuhrbetrieb ? regelmäßige Kontrollen
Landeshauptstadt Potsdam
Zu der aktuellen Diskussion über die Erlaubnis für den Betrieb von Pferdefuhrwerken in Potsdam nimmt die Landeshauptstadt wie folgt Stellung:
Pferdefuhrbetriebe dürfen Ihr Gewerbe ausführen, wenn Sie eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz haben. Sie haben die Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten und sind ansonsten gleichberechtige Verkehrsteilnehmer. Um eine Überanstrengung und gesundheitliche Schäden der Pferde im gewerblichen Einsatz zu verhindern, werden in der Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz Rahmenvorgaben festgelegt: Es sollen nur gesunde und trainierte Pferde eingesetzt werden. Die Kutscher müssen erfahren im Umgang mit Pferden sein, ihre Tiere gut kennen und deren Befinden jederzeit richtig einschätzen können. Sie benötigen zudem einen Nachweis um Pferde zur Personenbeförderung einsetzen zu dürfen.
In einigen Bundesländern wie Berlin und Niedersachsen gibt es Leitlinien für Pferdefuhrbetriebe, die auch Regelungen zum Tierschutz enthalten. Im Land Brandenburg gibt es das bislang nicht. Daher hat die Landeshauptstadt Potsdam Regelungen aufgestellt, die dazu vergleichsweise hoch sind: So ist die tägliche Einsatzzeit auf acht Stunden beschränkt und bei Temperaturen ab 30°C auf fünf Stunden verkürzt mit Pausen. Die Pausen sollen im Schatten erfolgen, wobei die Pferde Wasser erhalten. Ab 33°C wird der Betrieb eingestellt. Außerdem erhalten die Pferde nach dem Einsatz im Fuhrbetrieb einen Ruhetag.
Die Tierschutzerlaubnis erteilt das Veterinäramt für Fuhrunternehmen. Die Pferde werden regelmäßig durch Amtstierärzte überprüft. Die Kontrollfrequenz ist während der Hitzeperiode deutlich erhöht. Die Temperaturen werden täglich registriert. Nötigenfalls werden Auflagen erteilt und die Einhaltung überprüft. Hitzebedingte Zwischenfälle bei Pferden im Fuhrbetrieb sind in Potsdam nicht aufgetreten.
Damit das auch in Zukunft so bleibt, wird das System stets kritisch hinterfragt und bei Bedarf angepasst. Damit ist aus Sicht der Landeshauptstadt dem Wohl der Tiere ausreichend Rechnung getragen. Mit dem in Potsdam tätigen Pferdefuhrbetrieb ist dies intensiv kommuniziert worden. Ebenso wurde diese Vorgehensweise des Veterinäramtes in einem kurzfristig angesetzten Gespräch mit Tierschützern erläutert.
Potsdam, 10.08.2018Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
2018-08-10 2018-08-10 14:34:30 Vorherige Übersicht Nächste