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Potsdam, 28.08.2013

Polizeimeldung: Unbekannte entwendeten Bootsmotoren

Potsdamer Havel



26.08.2013- 28.08.2013Von insgesamt fünf Booten, die an der Steganlage der Phöbener Seestraße ankerten, haben Unbekannte in der Zeit vom 26.08.2013; 17.45 Uhr bis 27.08.2013; 11.00 Uhr die Außenbordmotoren gestohlen.Den Tätern gelang es auf diese Art Motoren unterschiedlicher Hersteller mit einer Leistung von vier bis 50 PS zu erbeuten.Die Höhe des entstandenen Schadens beläuft sich auf etwa 17.000 Euro. Am Mittwoch wurden der Polizei zwei weitere Diebstahlshandlungen gemeldet.Unbekannte hatten in der Nacht von einem Sportmotorboot, welches am Bootsplatz Görrissen- Planitzinseln lag sowie von einem Weiteren, das sich am Liegeplatz der der Angelfreunde im Petzinsee befand, ebenfalls die Motoren entwendet. Der Gesamtschaden beläuft sich in diesen beiden Fällen auf ca. 3.000 Euro. Die Polizei informiert zu diesem Thema:Lassen Sie sich bereits beim Kauf eines Bootsmotors direkt beim Fachhändler hinsichtlich möglicher Sicherheitstechnik beraten! Bereits das Anbringen von Kastenschlössern, Ketten oder ähnlichem erschwert es Tätern die Motoren zu entwenden. Auch das versteckte Einbauen von elektronischen Diebstahlssicherungen, die im Fall einer Wegnahme auslösen und dem Besitzer ein Signal auf das Handy oder den Computer schicken, wird empfohlen.Wird der Alarm ausgelöst, informieren Sie sofort die nächste Polizeidienststelle. Der Notruf der Polizei -110- ist 24 Stunden am Tag besetzt.Beim Kauf eines Motors aus zweiter oder dritter Hand, sei es aus der Zeitung oder über das Internet, sollten Sie die Motornummer erfragen oder um das Serviceheft bitten. Die Nummer lässt sich bei der Polizei überprüfen, so dass Sie als Käufer sicher sein können, keine gestohlene Ware zu erwerben. Neben der eigentlichen Herstellernummer, können Bootsmotoren durch die Polizei auch mit persönlichen Individualziffern codiert werden. Im Fall eines Diebstahls lässt sich das entwendete Gut beim Auffinden schneller wieder an den Eigentümer übergeben.Denken Sie auch an einen ausreichenden Versicherungsschutz, so dass Sie im Schadensfall nicht auf entstandenen Kosten sitzen bleiben.

Potsdam, 28.08.2013

Veröffentlicht von:
Internetwache Brandenburg

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