Öffentliche Grünabfallsammlung für Privathaushalte
Das Verbrennen von Grünabfällen ist nicht gestattet
Strauch-, Baum- und Heckenschnitt, aber auch Laub, Baumaterialien und sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Das Verbrennen von Gartenabfällen belästigt nicht nur Nachbarn, es schädigt die Gesundheit und beeinträchtigt die Luftqualität, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Das gilt auch für das Abbrennen von Garten- und Strauchmaterial in genehmigungsfreien Lagerfeuern mit einer Größe von ein mal ein Meter.
Der Abfall kann über die Biotonne entsorgt werden. Da Gartenabfälle gut kompostiert werden können, können diese aber auch als Strukturmaterial auf den eigenen Komposthaufen gelegt oder bei der Kompostanlage der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) in Nedlitz, Lerchensteig 25b, abgegeben werden. Wer nicht die Möglichkeit dazu hat, kann in den Kundenzentren des Verkehrsbetriebes beziehungsweise auf den STEP-Wertstoffhöfen die roten 120-Liter-Laubsäcke kostenpflichtig erwerben. Anschließend kann die Telefonnummer 0800 661 7002 der STEP angerufen werden – und die Säcke werden zu einem vereinbarten Termin abgeholt. Das Abholen der Säcke ist im Kaufpreis bereits enthalten.
Am 11. und 18. Mai 2019 führt die Landeshauptstadt Potsdam im gesamten Stadtgebiet und an festgelegten Standorten auch öffentliche Grünabfallsammlungen durch. Dort können Potsdamer Privatpersonen bis zu 1 Kubikmeter Grünabfall kostenlos abgeben. Zu den Grünabfällen zählen in erster Linie Laub, Rasenschnitt, Astwerk (bis maximal 12 Zentimeter Durchmesser) sowie Blumen und Pflanzen aus Haus und Garten. Plastiktüten, Blumentöpfe, Steine, Erde und Bauschutt gehören nicht zur Grünabfallsammlung und müssen wieder mitgenommen werden. Informationen zu den Standorten und Terminen der Grünabfallsammlung gibt es online unter www.potsdam.de/abfallentsorgung.
Potsdam, 08.04.2019
Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
