Neue Regeln für Kita-Notbetreuung werden umgesetzt
Landeshauptstadt Potsdam
Potsdam setzt die Änderung der Regelung zur Notbetreuung von Kindern ab sofort um. „Die Notbetreuung der Kinder durch die Träger der Einrichtungen in Potsdam funktioniert bisher sehr gut. Damit leisten die Erzieherinnen und Erzieher, aber auch die Eltern, die ihre Kinder nun zu Hause betreuen, einen wichtigen Beitrag in dieser außergewöhnlichen Situation der Corona-Pandemie", sagt Noosha Aubel, Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport. "Betroffene Eltern können ab sofort einen Antrag stellen“, so Aubel.
Galt bisher für die Möglichkeit einer Notbetreuung der Kinder, dass beide Eltern in einem systemrelevanten Berufsfeld arbeiten, wird dies für Mitarbeitende aus dem medizinischen und dem Pflegebereich nun gelockert. Bei folgenden Bereichen ist es laut neuer Landes-Regel ausreichend, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben („Ein-Elternregelung“):
- im Gesundheitsbereich,
- in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen,
- im medizinischen und im pflegerischen Bereich,
- der stationären und teilstationären Erziehungshilfen sowie in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, der Versorgung psychisch Erkrankter sowie
- für die Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.
Wenn ein Elternteil in diesen Berufsgruppen arbeitet, besteht für die Familie Anspruch auf die Notfallbetreuung, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil zum Beispiel in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch.
Die Anträge finden Sie auf der Internetseite www.potsdam.de/corona und hier unter "Downloads". Der Antrag ist ein beschreibbares PDF und kann am Computer ausgefüllt werden, bevor er ausgedruckt und unterschrieben wird. Die Betreuung erfolgt für die Eltern kostenlos, es werden keine Elternbeiträge erhoben. Auch die neue Regel, dass Kinder eine Notbetreuung erhalten, wenn das Kindeswohl es erfordert, wird in Potsdam ab sofort umgesetzt.
Um die Ausbreitung des Coronavirus‘ einzudämmen und die Gesundheit von Kindern, Eltern und Mitarbeitenden zu schützen, hatte die Landeshauptstadt Potsdam per Allgemeinverfügung den Betrieb von Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) sowie aller weiteren bedarfserfüllenden Angebote (z.B. Spielkreise, Tagespflegestellen) vom 18. März 2020 bis zunächst 19. April 2020 untersagt. Nur für Kinder, deren Eltern oder alleinerziehende Elternteile in Berufen der kritischen Infrastruktur arbeiten, ist eine Notbetreuung möglich.
In der Landeshauptstadt Potsdam stehen regulär aktuell rund 18.000 Plätze für die Betreuung der Kinder in Krippen, Kitas und Horten zur Verfügung. Einen Antrag auf Notbetreuung wurde für 1.780 Kinder gestellt. 1.718 Anträge wurden bewilligt und 62 abgelehnt. In der vergangenen Woche wurden 600 Kinder in 100 Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet betreut.
Antrag auf Betreuung für „strukturrelevantes“ Personal (Stand: 16. März 2020) Antrag auf Betreuung für „strukturrelevantes“ Personal (Stand: 16. März 2020) (PDF; 286,93 KB) Anlage Definition Arbeitsfelder der kritischen Infrastruktur (Stand: 29. März 2020, 16.35 Uhr) Anlage Definition Arbeitsfelder der kritischen Infrastruktur (Stand: 29. März 2020, 16.35 Uhr) (PDF; 90,84 KB) Ergänzung der Anwendungsvorgaben zur Anwendung des Infektionsgesetzes (IfSG) im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid 19) vom 15. März 2020 vom MSGIV (Stand: 27. März 2020) Ergänzung der Anwendungsvorgaben zur Anwendung des Infektionsgesetzes (IfSG) im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (PDF; 818,44 KB) Kitas schließen ab 18. März 2020: Antrag auf Betreuung (Stand: 29. März 2020)Informationen zum CoronavirusPotsdam, 29.03.2020Veröffentlicht von:
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