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Potsdam, 13.04.2011

Innenminister Woidke für Wettbewerb auf Augenhöhe

Innenminister Dietmar Woidke hat das heute in den Landtag eingebrachte Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge als „einen sehr vernünftigen und ausgewogenen Vorschlag der Landesregierung“ bezeichnet. Das Gesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen sich Landkreise und Gemeinden wirtschaftlich engagieren können.

Privatisierung mit fragwürdigen Ergebnissen

„Die Privatisierungswellen der Vergangenheit haben teilweise zu fragwürdigen Ergebnissen geführt. In privater Regie wurden manchmal Aufgaben schlechter und zudem teurer erledigt als zuvor. Aus diesen Erfahrungen haben die Kommunen Konsequenzen gezogen. Es ist deshalb kein Zufall, dass zahlreiche Kreise und Gemeinden überall in Deutschland bestimmte Aufgaben wieder in die eigene Hand nehmen – und zwar unabhängig davon, welche Partei dort das Sagen hat. Deshalb besteht die Notwendigkeit, das Gemeindewirtschaftsrecht in Brandenburg neu zu justieren“, stellte Woidke fest

Eine leistungsfähige und bürgerfreundliche kommunale Daseinsvorsorge sei „ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung, die sowohl in der Landesverfassung als auch im Grundgesetz garantiert ist“, sagte Woidke. Beschränkungen bedürften daher einer besonderen Rechtfertigung.

Wirtschaftliche Spielräume für Kommunen sinnvoll erweitern

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die wirtschaftlichen Handlungsspielräume von Kommunen maßvoll zu erweitern. Danach müssen Kommunen zukünftig Aufgaben erst dann auf Private übertragen, wenn diese wirtschaftlicher sind. Es sei denn, die Kommunalvertretung hält die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde im öffentlichen Interesse für erforderlich. Bislang gilt im Gesetz ein Vorrang für die Erbringung von Leistungen durch Privatunternehmen. Außerdem werden kommunale Unternehmensgründungen und die wirtschaftliche Betätigung kommunaler Betriebe außerhalb des Gemeindegebiets erleichtert.

Woidke für fairen „Wettbewerb auf Augenhöhe“

„In heute weitgehend liberalisierten Märkten haben sich die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen grundlegend geändert. Es darf nicht sein, dass das Gemeindewirtschaftsrecht die Wettbewerbsfähigkeit kommunaler Unternehmen unangemessen und unnötig behindert. Das wäre weder sinnvoll noch fair. Wir wollen einen Wettbewerb auf Augenhöhe“, erklärte Woidke.

Der Innenminister räumte ein, dass es zwischen Landesregierung, Vertretern der privaten Wirtschaft und den kommunalen Spitzenverbänden „sehr unterschiedliche Meinungen“ zu diesem Thema gebe. „Die Landesregierung bekennt sich klar und eindeutig zu einer leistungsfähigen kommunalen Daseinsvorsorge. Sie liegt vor allem im Interesse der Bürgerinnen und Bürger selbst. Der Gesetzentwurf stärkt die kommunale Eigenverantwortung ohne dabei die Interessen der Privatwirtschaft aus dem Auge zu verlieren. Der Gesetzentwurf ist deshalb dringend notwendig, in besonderer Weise zeitgemäß und vorbildlich ausgewogen“, unterstrich Woidke.

Brandenburg auf dem Weg zum Sozialismus?

Äußerungen der CDU-Opposition, wonach mit dem Gesetzentwurf eine „Rückkehr zum Sozialismus“ erfolge oder der Weg in „die Staatswirtschaft“ beschritten werde, bezeichnete Woidke als „Karikatur“ der tatsächlichen Pläne.

Als besonders abwegig bezeichnete Woidke den Vorwurf der „Staatswirtschaft“: „Es wird kein Vorrang der Kommunalwirtschaft eingeführt. Wer meint, dass die Neuregelungen zur Staatswirtschaft führen, sollte mal in die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg schauen. Dort ist das Subsidiaritätsprinzip für alle Tätigkeiten der kommunalen Daseinsvorsorge ausgeschlossen! In Bayern gilt das übrigens auch. In Brandenburg muss hingegen auch bei der kommunalen Daseinsvorsorge grundsätzlich geprüft werden, ob Private die Aufgabe wirtschaftlicher wahrnehmen können. Demnach müssten Bayern und Baden-Württemberg also sehr viel weiter auf dem Weg zum Sozialismus sein als Brandenburg. Diese Länder sind aber kommunistischer Umtriebe bislang eher unverdächtig.“

Zum Thema „Nagelstudios“ usw.: Die Neuregelung zu den so genannten „Annextätigkeiten“ sieht hier - gerade mit Blick auf die Handwerker und andere kleine und mittlere Unternehmen - ausdrücklich vor, dass mit der Durchführung private Anbieter beauftragt werden sollen, es sei denn, dies ist mit berechtigten Interessen der Gemeinde oder des Unternehmens nicht vereinbar.

„Es geht in Brandenburg nicht um eine Rückkehr zum Sozialismus, es geht um die Korrektur von Fehlentwicklungen und ein zeitgemäßes und modernes Gemeindewirtschaftsrecht“, sagte Woidke in der heutigen Landtagsdebatte.

Potsdam, 13.04.2011

Veröffentlicht von:
Ministerium des Innern Brandenburg

Info Potsdam Logo 2011-04-13 15:47:58 Vorherige Übersicht Nächste


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