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Potsdam, 28.06.2010

Inline-Skater im Straßenverkehr

Wem Joggen zu anstrengend und Radfahren zu langweilig ist, findet häufig mit Inline-Skatern ein schnelles Fortbewegungsmittel. Gerade im Sommer gehören Inline-Skater deshalb längst zum Alltag im städtischen Verkehrsraum.

Häufig sind sie ebenso auf Fußgänger- und Radwegen wie auf Straßen zu finden. Konflikte mit motorisierten Verkehrsteilnehmern, Radfahrern und Fußgängern bleiben da nicht aus. Der häufigste Streitpunkt dreht sich deshalb um die Frage, wo sich Skater bewegen dürfen.

Generell gilt: Skater sind „Fußgänger“. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Regelung in einem Urteil, nach dem Inline-Skates als "besondere Fortbewegungsmittel" einzustufen sind, wie z.B. auch Rollstühle, Kinderwagen und Kinderfahrräder.

Das heißt konkret:

Skater sind rechtlich den Fußgängern gleichgestellt und müssen Gehwege benutzen - und das mit der nötigen Rücksicht auf Fußgänger. "Bahn frei" gilt für Skater deshalb nur auf besonderen Übungsplätzen, in Inline-Skating-Hallen oder Inline-Skating-Parks. "Hindernisrennen" auf dem Bürgersteig sind tabu.

Skater müssen auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen und wenn nötig, Schritttempo fahren. Wichtig für Skater ist deshalb vor allem das sichere Beherrschen der Inliner, dazu gehören auch die richtigen Brems- und Kurventechniken.

Verkehrsregeln für Skater

  • Inline-Skater müssen grundsätzlich die Gehwege für Fußgänger benutzen

  • Auf die Fahrbahn auszuweichen ist für Inline-Skater nur dann erlaubt, wenn kein Gehweg vorhanden ist, z.B. auf Landstraßen

  • Benutzen Skater die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten Fahrbahnrand fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie, wenn möglich, am linken Fahrbahnrand fahren

  • Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen Skater hintereinander fahren

  • Inline-Skater, die sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Bürgersteig oder auf dem Seitenstreifen andere Fußgänger erheblich behindern würden
  • Benutzen Inline-Skater die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand fahren. Vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen

  • Inline-Skater müssen Straßen zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Ampeln oder auf Fußgängerüberwegen

  • An den Stellen, wo man als Fußgänger Vorrang hat, gilt das natürlich auch für Skater: Am Fußgängerüberweg muss ein Auto oder Motorrad auch dann anhalten, wenn ein Fußgänger mit Inline-Skates den Zebrastreifen erkennbar überqueren möchte

 

Potsdam, 28.06.2010

Veröffentlicht von:
Internetwache Brandenburg

Info Potsdam Logo 2010-06-28 12:44:51 Vorherige Übersicht Nächste


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