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Potsdam, 14.05.2010

Gespräche zum Vorgehen am Glienicker Horn vereinbart

Die Landeshauptstadt Potsdam hat Gespräche mit maßgeblichen Initiatoren des Welterbeschutzes zum Vorgehen am sogenannten „Glienicker Horn" vereinbart. Dabei geht es um das Ausloten von Möglichkeiten, wie unter den gegebenen Bedingungen Schaden abgewendet werden kann. Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs sagte:

„Es ist wichtig, dass wir die unterschiedlichen Interessen ernst nehmen und versuchen, eine Lösung zu finden." Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte jüngst die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Berliner Straße/Havelseite" im Bereich des „Glienicker Horns" für unwirksam erklärt. Mit der Rechtskraft dieses Urteils würden die Baurechte, die durch dieses Änderungsverfahren im Interesse des benachbarten Weltkulturerbes gestrichen werden sollten, wieder aufleben. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

Das Gericht hatte dabei keine Zweifel gelassen an der hohen Bedeutung des öffentlichen Interesses, das dem Schutz des landschaftlichen Bildes im Park Babelsberg und darüber hinaus zukommt. Es hat aber gerügt, dass die erhebliche Betroffenheit der privaten Grundstückseigentümer, die für dieses öffentliche Interesse zum Teil fast vollständig den Eigentumswert ihrer Grundstücke verlieren, nicht in gleicher Intensität in die Abwägungsentscheidung eingestellt worden sind. Zugespitzt formuliert bedeutet dies, dass der Stadt zwar zugestanden wird, Planungen aus der Vergangenheit als Fehlentwicklung zu erkennen und umzuplanen, dies jedoch nicht einseitig und ohne angemessenen Ausgleich zu überwiegenden oder alleinigen Lasten privater Betroffener.

In ersten Vorgesprächen mit der Landesdenkmalpflege und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten ist die Landeshauptstadt zur Überzeugung gelangt, das weitere Verfahren intensiv mit den Initiatoren des Welterbeschutzes zu analysieren und abzustimmen.

Potsdam, 14.05.2010

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2010-05-14 09:53:03 Vorherige Übersicht Nächste


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