Navigation überspringen
Potsdam, 27.06.2012

Brandenburg will Energiewirtschaftsgesetz ändern

Die Landesregierung räumt der Erdverkabelung Vorrang vor Freileitungen ein. Für den 110-kV-Hochspannungsbereich soll dies im Energiewirtschaftsgesetz mittels einer Bundesratsinitiative klar geregelt werden. Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers sagte in Potsdam: „Der Vorrang der Erdverkabelung muss im Gesetzestext eindeutig zum Ausdruck kommen. Vorhabenträger sollen per Gesetz verpflichtet werden, die Erdverkabelung zu beantragen. Freileitungen sollen nur noch dann beantragt werden können, falls einer Erdverkabelung öffentliche Interessen entgegenstehen würden.“ 

Zur Integration der Erneuerbaren Energien muss der Netzausbau dringend vorangebracht werden. Dazu hat der Bundesgesetzgeber mehrere gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht. Die wesentliche Änderung ist die ins Energiewirtschaftsgesetz aufgenommene Möglichkeit zur Erdverkabelung im 110-kV-Hochspannungsbereich. 

„Diese Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen. Leider hat der Gesetzgeber sie aber nicht klar gefasst, so dass großer Auslegungsspielraum besteht“, sagte Christoffers. „Die Möglichkeit der Erdverkabelung ist eine wichtige Voraussetzung, die Akzeptanz des Leitungsausbaus zu erhöhen und damit den notwendigen Netzausbau zu beschleunigen.“ Mit der aktuellen Regelung im Energiewirtschaftsgesetz werde Antragstellern aber weiterhin das Recht eingeräumt, 110-Kv-Hochspannungsleitungen als Freileitung bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde zu beantragen. 

Christoffers kritisierte: „Das führt nicht zur gewollten Beschleunigung des Netzausbaus, sondern im Gegenteil zu einer Verzögerung, da Stromnetzbetreiber verunsichert sind. Wenn die Regelung zur Erdverkabelung tatsächlich zur Verfahrensbeschleunigung beitragen soll, muss der Gesetzestext geändert werden.“ Nach bisherigem Kenntnisstand beabsichtigt die Bundesregierung nach Worten von Christoffers dazu keine eigene Initiative. Deshalb bedürfe es einer Gesetzesinitiative über den Bundesrat. 

Hintergrund

Die Stromnetze haben ihre Kapazitätsgrenzen erreicht. Die Einspeiseleistungen aus Erneuerbare-Energien-Anlagen muss immer wieder reduziert werden, um die Netzsicherheit zu wahren. Das betrifft im Land Brandenburg nicht nur die Übertragungsnetze, sondern gerade auch die 110-kV-Verteilernetze.

Potsdam, 27.06.2012

Veröffentlicht von:
Staatskanzlei Brandenburg

Info Potsdam Logo 2012-06-27 10:58:32 Vorherige Übersicht Nächste


1734

Das könnte Sie auch interessieren:

Deutscher Schulpreis: 2. Platz für Potsdamer ...


Deutscher Schulpreis: 2. Platz für Potsdamer ...
08.06.16 - Das Potsdamer Humboldt-Gymnasium ist heute in Berlin mit dem 2. Platz bei der Verleihung des 10. Deutschen Schulpreis ...

Finale in der Landeshauptstadt: Woidke beendet ...


Finale in der Landeshauptstadt: Woidke beendet ...
24.05.16 - Das Finale der „ZukunftsTour Jugend“ führt Ministerpräsident Dietmar Woidke am kommenden Mittwoch ...

Brandenburg soll international wettbewerbsfähiger ...


Brandenburg soll international wettbewerbsfähiger ...
16.04.14 - Brandenburg will sich internationaler aufstellen. Das Kabinett stimmte gestern in Potsdam einer Strategie zur ...

Woidke: Ausbilden heißt Zukunft sichern


Woidke: Ausbilden heißt Zukunft sichern
19.02.14 - Bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs sind nach den Worten von Ministerpräsident Dietmar Woidke Politik ...

Woidke: Brandenburger Wirtschaft auf Wachstumskurs


Woidke: Brandenburger Wirtschaft auf Wachstumskurs
17.02.14 - Ministerpräsident Dietmar Woidke sieht die Brandenburger Wirtschaft auf gutem Kurs. „Solide ...
 
Facebook twitter