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Potsdam, 08.06.2016

Deutscher Schulpreis: 2. Platz für Potsdamer Humboldt-Gymnasium

Das Potsdamer Humboldt-Gymnasium ist heute in Berlin mit dem 2. Platz bei der Verleihung des 10. Deutschen Schulpreis ausgezeichnet worden. In einem Schreiben an Schulleitung, Kollegium, Schülerinnen und Schüler gratulieren Ministerpräsident Dietmar Woidke und Bildungsminister Günter Baaske „zu dieser herausragenden Auszeichnung, die der Stadt Potsdam und dem Land Brandenburg zur Ehre gereicht“.

Unter den 20 Finalisten war auch die Sportschule Potsdam. Baaske: „Auch das ist eine hohe Anerkennung, denn bereits der Sprung in die engere Wahl ist ein Meisterstück.“ Der Schulpreis steht unter dem Motto „Dem Lernen Flügel verleihen!“ Er wurde im Jahr 2006 von der Robert Bosch Stiftung und der Heidehof Stiftung ins Leben gerufen. Begleitet wird er von den Medienpartnern stern und ARD.

In dem Schreiben von Woidke und Baaske heißt es: „Die Humboldtianer haben in den vergangenen Jahren stets hervorragende Leistungen erbracht und dies nicht nur in schulischer, abrufbarer Leistung, sondern auf vielen weiteren Gebieten wie der kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Bildung. Gerade diese einzigartige Verbindung macht den besonderen Geist der Schule aus. Dazu gehört die pädagogische Konzeption ebenso wie die Kooperation mit außerschulischen Partnern.“

Zu dieser kulturellen Bildung gehört die Humboldt-Band, die bei Veranstaltungen immer wieder im Brandenburg-Saal der Staatskanzlei auftritt. Woidke und Baaske heben das außergewöhnliche Engagement von Schülerinnen und Schülern hervor, die sich für Flüchtlinge engagieren. „Sie sahen in der benachbarten Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge keine Gefährdung oder ein Risiko, sondern ganz im Gegenteil: eine Chance, zu helfen, selbst stark zu sein und Lebenserfahrung zu gewinnen. So initiierten sie die fulminante Flüchtlingsgala im Nicolaisaal am 8. März, an der acht Potsdamer Schulen teilnahmen. Ebenso erwähnenswert ist der von Schülerinnen und Schülern entwickelte Stadtplan für Flüchtlinge.“ 

Potsdam, 08.06.2016

Veröffentlicht von:
Staatskanzlei Brandenburg

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2015

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