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Potsdam, 27.05.2012

Berechnung der Gebührenbescheide für den Winterdienst 2012

Ende April sind nach Rechtskraft der Straßenreinigungssatzung - Teil Winterdienst und der zugehörigen Straßenreinigungsgebührensatzung die entsprechenden Gebührenbescheide per Post an die Gebührenzahler der Landeshauptstadt Potsdam geschickt worden. Hierzu gibt es viele Reaktionen und die überwiegend gestellte Frage ist:

"Warum sind die Gebühren für den Winterdienst in diesem Jahr in etwa doppelt so hoch wie in den vergangenen Jahren, obwohl es doch gar keinen Winter gab?"

Die Antwort ist: In Auswertung der Situation im Extremwinter 2009/ 2010 wurden die Anforderungen an den satzungsgemäß durchzuführenden Winterdienst mit dem Ziel verändert, ergebnisorientiert und auf die unterschiedlichsten Witterungsbedingungen abgestimmt agieren und reagieren zu können. Daraus resultieren allein schon durch die Vorhaltung von Technik, Material und Personal wesentlich höhere Kosten und das auch ohne winterliche Witterung.

Die Gebühr errechnet sich zum Einen aus den Kosten für den zu erwartenden Winter des Kalenderjahres an sich. Das betrifft im Allgemeinen den Januar bis März und den November/Dezember desselben Jahres. So ist bei Eintritt eines "Regelwinters" (Annahme: 35 Tage mit einem Einsatz pro Tag) für 2012 eine Summe von 1.164.000 € auf die Anlieger umzulegen. Aus haushaltstechnischen Gründen sind zum Anderen die Kosten, die im Winter vor jeweils zwei Jahren entstanden sind, auszugleichen. Durch die extreme Situation im Winter 2010 beträgt das in 2012 auszugleichende Defizit 829.000 €. Diese Differenz wird aus abgerechneten Winterdienstleistungen - 2010 abzüglich des städtischen Anteils berechnet, denn tatsächlich waren bereits in den Monaten Januar und Februar 2010 witterungsbedingt 98 Winterdiensteinsätze erforderlich, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit in der Landeshauptstadt Potsdam aufrecht zu erhalten.

Damit ergibt sich für 2012 eine gebührenrelevante Gesamtsumme von 1.806.000 €, die auf insgesamt 324.768 Frontmeter umgerechnet werden und so die Gebühr von 5,56 € pro Frontmeter ergeben.

Zum Vergleich:

Unter der Annahme der beschriebenen Eckpunkte wurde für das Jahr 2011 der Planansatz von umlagefähigen Kosten in Höhe von 827.000 € ermittelt. Daraus errechnete sich unter Berücksichtigung der geleisteten Winterdienstkosten von 2009 und der in Ansatz zu bringenden Frontmeter eine Gebühr von 2,76 € je Frontmeter (veröffentlicht im Amtsblatt 16/2010). Hierbei handelt es sich ausschließlich um Gebühren für den Winterdienst. Für die Straßenreinigung wird den Anliegern ein gesonderter Gebührenbescheid zugehen.

Sollten sich Rückfragen zu weiteren Details ergeben, kann sich jeder Bescheidempfänger bezüglich seiner konkreten Fragen an die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung wenden, die im Briefkopf des Bescheids ausgewiesen sind.

Sollte dieser Artikel zur Aufklärung diverser Fragen beigetragen haben, könnten diejenigen, die wegen der Höhe der Gebühr Widerspruch zum Gebührenbescheid eingelegt haben und nun die Plausibilität akzeptieren, Ihren Widerspruch zurückzuziehen.

Potsdam, 27.05.2012

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2012-05-27 19:49:18 Vorherige Übersicht Nächste


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