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Potsdam, 29.04.2015

Kampagne gegen Nonnen und Spinner startet: Pflanzenschutzmittel sollen Wald schützen

In Südbrandenburg droht auch in diesem Jahr der Verlust von Kiefernwald durch Kahlfraß von Kiefernspinner und Nonne. Im Nordwesten Brandenburgs hingegen sind erneut Eichenwälder durch wiederholten starken Fraß des Eichenprozessionsspinners gefährdet. Nach einem intensiven Monitoring des Landesforstbetriebs wurden diese Prognosen erstellt. Sie sind Grundlage für die Planung der anstehenden Waldschutzmaßnahmen – Insektizideinsätze, die im Wald nur mit dem Einsatz von Hubschraubern realisierbar sind.

Von Anfang bis Mitte Mai sind Pflanzenschutzmaßnahmen für ca.1.300 Hektar Wald gegen die Raupen des Eichenprozessionsspinners und für 580 Hektar Kiefernwald gegen Nonnen- beziehungsweise Kiefernspinnerraupen geplant. Die Pflanzenschutzeinsätze der Forstverwaltung gegen den Eichenprozessionsspinner ergänzen die Biozidmaßnahmen der Landkreise zum Schutz der Bevölkerung. 

Wenn am kommenden Montag (4. Mai), nach Prüfung und Genehmigung aller Einzelflächen durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg, der erste Start der Hubschrauber erfolgt, sind dem bereits umfangreiche Vorarbeiten durch die Forstbehörde vorausgegangen. Die zuständigen Oberförstereien haben entsprechend ihrer Monitoringdaten die Fläche auf Karten genau abgegrenzt. Sie beteiligten die Waldbesitzer und stimmten die Maßnahmen mit den unteren Naturschutz- und Wasserbehörden ab. Das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde sicherte die fachliche Begleitung dieser Arbeiten und erstellte die Prognosen für die zu erwartenden Schädlingsdichten und Waldschäden. 

Die Entscheidung für einen Insektizideinsatz im Wald wird nicht leichtfertig getroffen. Nach gründlicher Abwägung, auch der ökologischen Konsequenzen, ist eine Bekämpfung der Schadinsekten mit Insektiziden das letzte Mittel, um massive Fraßschäden und damit ein großflächiges Absterben der Bäume zu verhindern. Mögliche Nebenwirkungen der Insektizide auf die Fauna sind gegen den Verlust von Wald als Lebensraum abzuwägen. 

Zum Einsatz kommen nur Insektizide, für die eine Zulassung beziehungsweise Genehmigung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für die Ausbringung mit Luftfahrzeugen vorliegt. 

Um die Auswirkungen auf den Naturhaushalt möglichst gering zu halten, wird für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, wie in den Vorjahren das sehr selektiv wirkende Bakterienpräparat Dipel ES eingesetzt. 

In Kiefernwäldern kommt in Abhängigkeit von der Art des Schadinsekts und deren Dichte, sowie der noch vorhandenen Nadeln ein teilselektives Fraßgift oder ein Kontaktinsektizid zum Einsatz. 

Zur Risikominimierung für die Umwelt und Gesundheit sind strenge Anwendungsbestimmungen einzuhalten. So sind zum Beispiel Abstände zu Gewässern und Siedlungen vorgeschrieben. In Schutzgebieten erfolgt eine Behandlung des Waldes nur, wenn die zuständigen Naturschutz- beziehungsweise Wasserbehörden ihre Zustimmung erteilt haben. Während der Befliegung dürfen die mit Schildern gekennzeichneten Gebiete nicht betreten werden. Aus Sicherheitsgründen besteht für alle Behandlungsflächen ein dreiwöchiges Verbot, Pilze und Beeren zu sammeln.

Die Befliegung erfolgt auf der Basis von Karten, die mit einem Geographischen Informationssystem erstellt wurden und somit nach vorgegebenen GPS-Daten. Die Flugbahnen werden ebenfalls durch GPS aufgezeichnet und sind somit auch nachträglich kontrollierbar.

Im Internet werden unter www.forst.brandenburg.de alle für den Einsatz geplanten Flächen bekanntgegeben. In den Befallsgebieten wird die Schädlingsentwicklung weiter überwacht, um möglicherweise noch Flächen von dem Insektizideinsatz ausnehmen zu können. 

Potsdam, 29.04.2015

Veröffentlicht von:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

Info Potsdam Logo 2015-04-29 14:15:30 Vorherige Übersicht Nächste


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