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Potsdam, 18.11.2015

Informationen zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2016/2017

Am 5. September 2016 beginnt der Unterricht im Schuljahr 2016/2017. Etwa 1.800 Kinder der Landeshauptstadt Potsdam werden an diesem Tag erstmals zur Schule gehen. Die Anmeldung der Schulanfänger in der Landeshauptstadt Potsdam erfolgt in der Regel von Samstag, 9. Januar 2016, bis Freitag, 22. Januar 2016.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich als Schulträger für deckungsgleiche Schulbezirke entschieden. Für Eltern heißt das, sie können innerhalb der Stadt Potsdam eine Schule für ihr Kind frei wählen. Dieses Angebot ist jedoch durch die Aufnahmekapazität an den Schulen beschränkt. Das schließt auch die Anmeldung an einer genehmigten Ersatzschule ein. Bei einer Nachfrage, die die Kapazität übersteigt, entscheidet sich die Aufnahme des Kindes nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes (gemäß Paragraph 106 Absatz 2 beziehungsweise Absatz 4 Satz 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes).

Die für den Wohnort des Kindes zuständige Grundschule koordiniert jeweils das Aufnahmeverfahren, überwacht die Schulpflicht, entscheidet über Zurückstellungen und teilt den Eltern den Termin für die schulärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt mit. Deshalb werden alle Eltern – unabhängig davon, welche Schule das Kind später besuchen soll – zunächst von der zuständigen Schule ihres Schuleinzugsbereiches angeschrieben und aufgefordert, dort ihr schulpflichtiges Kind zum Schulbesuch anzumelden.

Für die Schulanmeldung wird die Geburtsurkunde des Kindes und die Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung benötigt. Außerdem muss das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorgestellt werden. Sofern der Sohn oder die Tochter eine Kita außerhalb des Landes Brandenburg besucht oder sich in sprachtherapeutischer Behandlung befindet, benötigen die Eltern außerdem einen entsprechenden Nachweis.

Die Schulpflicht nach Paragraph 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet  haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem

31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten. Die Antragstellung erfolgt bei der Schulleitung der Schule des Einzugsbereiches der Wohnung.

Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Potsdam teilzunehmen.

Potsdam, 18.11.2015

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2015-11-18 17:09:08 Vorherige Übersicht Nächste


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