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Potsdam, 11.06.2018

Höhere Einstiegsgehälter für Grundschullehrer, Polizisten, Steuerbeamte und Vollzugsbeamte

Die Einstiegsgehälter von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern sowie von Beamtinnen und Beamten im mittleren Polizeivollzugsdienst, im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst und im mittleren Steuerverwaltungsdienst im Land Brandenburg sollen steigen. Das wird Finanzminister Christian Görke am kommenden Dienstag (12.06.) dem Kabinett vorschlagen. Stimmen Kabinett und Landtag dem Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsänderungsgesetzes zu, steigen die Einstiegsgehälter zum 1. Januar 2019.

Dieser Vorschlag geht zurück auf ein mit den Spitzengewerkschaften des öffentlichen Dienstes vereinbartes Paket, das mit Blick auf den Fachkräftebedarf die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöhen soll.

Finanzminister Christian Görke ist zuversichtlich, dass das Besoldungs- und Versorgungsänderungsgesetz 2018 nicht nur die Attraktivität der mittleren Laufbahnen in den Finanzämtern, bei der Polizei und im allgemeinen Vollzugsdienst in den Haftanstalten steigert, sondern auch für mehr Gerechtigkeit in den Lehrerzimmern der Brandenburger Grundschulen sorgen wird. Denn neben den sogenannten Eingangsämtern für die Grundschullehrerinnen und -lehrer werden auch die Gehälter für Lehrerinnen und Lehrer angehoben, die ihre Lehrbefähigung noch in der DDR erworben haben. „Darauf haben viele dieser Lehrerinnen und Lehrer lange warten müssen. Ich bin froh, dass wir diesen überfälligen Schritt nun finanzieren und angehen können.“

Die Anhebungen für die Grundschullehrerinnen und -lehrer und die Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung der DDR führen zu jährlichen Mehrausgaben in Höhe von rund 18,1 Millionen Euro. Die Anhebung der Einstiegsgehälter des mittleren Polizeivollzugsdienstes, des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes und des mittleren Steuerverwaltungsdienstes führt zu weiteren Mehrausgaben in Höhe von jährlich rund 3,1 Millionen Euro.

Außerdem sieht der Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsänderungsgesetzes 2018 vor, den Justizwachtmeisterdienst vom einfachen in den mittleren Dienst zu überführen. Der Grund ist, dass die Tätigkeiten und Anforderungen an die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister bei den Gerichten in den vergangenen Jahren aufgrund eines erhöhten Sicherheitsbedarfs, vermehrter Konfliktsituationen sowie einer erhöhten Technisierung im Sicherheitsbereich stetig gestiegen sind. Die Überführung des Justizwachtmeisterdienstes in den mittleren Dienst sowie die Einführung einer Zulage für die Bediensteten des Justizwachtmeisterdienstes, die im Vorführdienst an den Gerichten tätig sind, führen zu jährlichen Mehrausgaben von zusammen rund 394.000 Euro.

Um den erhöhten Personalbedarf im Polizeibereich zu decken, sieht der Gesetzentwurf vor, die bis zum 31. Dezember 2019 befristete Regelung, wonach Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte für das freiwillige Hinausschieben des Ruhestands über die Altersgrenze hinaus einen Zuschlag von monatlich 400 Euro erhalten, um ein Jahr zu verlängern. Für Lehrerinnen und Lehrer wird zudem eine gleichlautende Regelung – befristet bis zum 31. Dezember 2021 – eingeführt. Danach erhalten diese einen Zuschlag von ebenfalls 400 Euro monatlich, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig den Eintritt in ihren Ruhestand hinausschieben. Dadurch sollen erfahrene Lehrkräfte gehalten werden, die zunächst nicht durch regulär ausgebildete Lehrkräfte ersetzt werden können.

„Für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte sieht der Gesetzentwurf die Option der freien Heilfürsorge vor. Stimmen Kabinett und Landtag dem Gesetz zu, entfällt damit auch der Eigenanteil für die bisher Heilfürsorgeberechtigten. Bis zum 31. Dezember 2019 können die bislang beihilfeberechtigten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten auf Antrag einmalig in die freie Heilfürsorge wechseln“ erläutert der für das Besoldungsrecht zuständige Finanzminister. Die Einführung der freien Heilfürsorge als Option für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten führt zu Mehrausgaben in Höhe von rund 5 Millionen Euro jährlich. Insgesamt belaufen sich die aus dem Gesetzentwurf ergebenden jährlichen Mehrausgaben (Personalausgaben und Zuschüsse für private Schulen) im Jahr 2019 auf rund 31,6 Millionen Euro und im Jahr 2020 auf rund 34,2 Millionen Euro.

 

Hinweis:

Die ebenfalls mit den Spitzengewerkschaften des öffentlichen Dienstes im November des vergangenen Jahres vereinbarte Einführung einer Erschwerniszulage für die Bereitschaftspolizei wird nicht mit dem jetzigen Gesetzentwurf umgesetzt, sondern in einem gesonderten Verordnungsverfahren (Änderung der Erschwerniszulagenverordnung), das mit einer ersten Abstimmungsrunde bereits im Gang ist. In diese Verordnung soll auch die Erhöhung der Erschwerniszulage für das Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei aufgenommen werden.

Potsdam, 11.06.2018

Veröffentlicht von:
Ministerium der Finanzen / Foto ©MdF/Johanna Bergmann

Info Potsdam Logo 2018-06-11 14:57:36 Vorherige Übersicht Nächste


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