Handwerkskammer zum geplanten Vergabegesetz
Das Kabinett der Landesregierung hat am 28. März 2011 ein brandenburgisches Vergabegesetz beschlossen. Die Handwerkskammer Potsdam beurteilt das geplante Gesetzesvorhaben kritisch.
Die im Vergabegesetz vorgesehene Pflicht zur vertieften Angebotsprüfung bei erheblicher Unterschreitung des nächsthöheren Bieters wird zwar begrüßt: "Es muss jedoch auch tatsächlich sichergestellt werden, dass der Zuschlag an den wirtschaftlichsten, nicht nur an den billigsten Bieter geht", fordert Wolfgang König, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam.
Der vorgesehene Mindestlohn von 7,50 EUR bei öffentlichen Auftragsvergaben berührt die Tarifautonomie: Aber nur wenige Handwerksbranchen sind betroffen, denn der allgemein verbindliche Baumindestlohn in Brandenburg liegt derzeit bei 9,25 EUR und ist damit bereits jetzt deutlich höher.
Wichtig ist es deshalb, sinnvolle Kontrollmechanismen zu schaffen, um Mindestlohn-Manipulationen und Schwarzarbeit am Bau zu verhindern. "Dies ist für Chancengleichheit und mit Blick auf die Ausweitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 besonders wichtig", sagt Wolfgang König.
Begrüßt wird von der Handwerkskammer Potsdam, dass das Vergabegesetz auch für Kommunen gelten soll. Wenn es jedoch eine Wertgrenze von 100.000 EUR für Bauaufträge geben sollte, dann wäre das kontraproduktiv, weil gerade bei den kleinen kommunalen Aufträgen den Dumpingangeboten ein Riegel vorgeschoben werden muss.
Veröffentlicht von:
Handwerkskammer Potsdam
2011-04-01 2011-04-01 09:02:12 Vorherige Übersicht Nächste