Besser mobil. Besser leben: Neue Markierungen für Radfahrende
Bürger-Anregungen für die Rudolf-Breitscheid-Straße umgesetzt
Für mehr Radverkehrssicherheit sind die Markierungen für Radfahrende auf der Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Wattstraße in Babelsberg erneuert worden. An einigen Stellen wurden die Markierungen auch geändert. Wenn möglich, wurden die Schutzstreifen durch Radfahrstreifen ausgetauscht. Auch wurde die Markierung zur Führung des Radverkehrs über die Straßenbahnschienen erneuert und geändert. Damit kommt die Landeshauptstadt Potsdam vielfach geäußerten Anregungen von Potsdamerinnen und Potsdamer nach.
Mit der teil- und streckenweisen geänderten Markierung von Schutzstreifen in Radfahrstreifen auf der Rudolf-Breitscheid-Straße soll das Halten und Parken von Autos verhindert werden. Denn haltende und parkende Autos, die an dieser Stelle leider oft zu finden waren, stellen für Radfahrende ein Hindernis und Unfallrisiko dar. Die geänderte Führung des Schutzstreifens an der Stelle, wo er die Straßenbahnschienen quert, soll ebenfalls für mehr Sicherheit sorgen. So ist die Wegeführung jetzt eindeutiger und soll verhindern, dass die Stelle im spitzen Winkel gequert wird, Radfahrer in die Schienen geraten und gegebenenfalls stürzen.
Hintergrund: Schutzstreifen und Radfahrstreifen
Der Radverkehr wird in der Landeshauptstadt Potsdam auf unterschiedliche Art und Weise geführt, damit die Radfahrenden sicher und hindernisarm vorankommen. Wenn die räumliche Situation vor Ort eine bauliche getrennte Radverkehrsanlage nicht ermöglicht, werden Markierungen auf der Fahrbahn angebracht. Auch diese bieten den Radfahrenden Vorteile. Vor allem in Kreuzungsbereichen und bei Grundstückszufahrten gewährleisten Fahrbahnmarkierungen mehr Sicherheit als Radwege, da man durch Autofahrende besser wahrgenommen wird. Auch werden Unfälle zwischen Radfahrenden und Fußgängern bei der Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn vermieden.
Der Schutzstreifen ist durch eine gestrichelte weiße Linie und mit Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Die Schutzstreifen sind für Radfahrende vorgesehen und dürfen nur im Bedarfsfall, zum Beispiel bei der Begegnung von einem Auto und einem Bus, von Kraftfahrzeigen überfahren werden. Dabei dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer nicht gefährdet werden. Im Bereich der Schutzstreifen darf nicht geparkt werden, das Halten weniger als drei Minuten ist jedoch erlaubt.
Der Radfahrstreifen ist durch eine durchgezogene weiße Linie markiert und ebenfalls mit einem Fahrradpiktogramm auf der Straße gekennzeichnet. Der Radfahrstreifen ist benutzungspflichtig und darf nur von Fahrrädern befahren werden. Fahrzeuge dürfen den Radfahrstreifen nur überqueren, um beispielsweise zu einer Grundstückseinfahrt zu gelangen oder um Parkbuchten zu erreichen. Dabei muss unbedingt Rücksicht genommen werden auf Radfahrer, die auf dem Radfahrstreifen fahren. Halten und Parken auf Radfahrstreifen ist ohne Ausnahme untersagt.
Beim Überholen von Radfahrenden auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen sollten Kraftfahrzeuge unbedingt einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten.
Potsdam, 14.12.2018
Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
