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Potsdam, 18.05.2021

Beschluss zum Betrauungsakt des Klinikums vorgelegt


TVÖD rückwirkend zum 1. Juli 2020 für die Tochtergesellschaften Catering und Service

Die Landeshauptstadt Potsdam wird das Klinikum Ernst von Bergmann (KEvB) mit der Wahrnehmung von Dienstleistungsaufgaben von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam betrauen und damit die Voraussetzung für eine notwendige Beihilfe aufgrund der Einführung des Tarifvertrages TVöD in zwei Tochtergesellschaften schaffen. Dazu erklärt sich die Stadt bereit, vorerst zeitlich begrenzt auf zehn Jahre die zu erwartenden Defizites des Klinikums teilweise auszugleichen. Vorgesehen ist in diesem Jahr ein maximaler Defizitausgleich in Höhe von acht Millionen Euro, im kommenden Jahr von 7,65 Millionen Euro und 2023 in Höhe von 6,5 Millionen Euro. Eine entsprechende Beschlussvorlage hat die für Gesundheit zuständige Beigeordnete Brigitte Meier am Montagabend den Fraktionen vorgestellt. Im Hauptausschuss am 26. Mai wird es eine Vorberatung dazu geben. Am 2. Juni könnten die Stadtverordneten in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause über die Vorlage entscheiden.

Mit dem Betrauungsakt würde der vor zwei Jahren von Oberbürgermeister Mike Schubert gemeinsam mit dem Klinikum begonnene Weg des KEvB zurück als ordentliches Mitglied in den Kommunalen Arbeitgeberverband und die Wiedereinführung des Tarifvertrages TVöD für das nicht-ärztliche Personal fortgesetzt. Die Stadtverordneten hatten im vergangenen Jahr die Wiedereinführung in den Tarifvertrag auch für die Mitarbeitenden der Tochtergesellschaften in Potsdam sowie die Bereitschaft, sich an den zu erwartenden finanziellen Defiziten des Klinikums aus dem Stadthaushalt zu beteiligen, beschlossen. Dafür wird mit dem Betrauungsakt die beihilferechtliche Grundlage gelegt. Von der finanziellen Beteiligung der Stadt Potsdam profitieren die Mitarbeitenden der Servicegesellschaft sowie die Cateringgesellschaft des KEvB. Mit dem Betrauungsakt erhalten diese dann rückwirkend zum 1. Juli 2020 die Bezahlung nach TVÖD.

„Die faire Bezahlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens am Standort Potsdam gehört neben anderen Maßnahmen sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren zur neuen Philosophie des Klinikums Ernst von Bergmann. Mit dem Betrauungsakt schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass das Klinikum die finanzielle Belastung einer Tarifbezahlung in den Tochtergesellschaften auch bezahlen kann. Wir treten hier als Stadt ein, weil die Krankenhausfinanzierung von Bund und Land für Kliniken wie den Vollversorger Ernst von Bergmann nicht ausreicht, um einerseits die Mitarbeitenden fair und angemessen zu bezahlen und andererseits wirtschaftlich positive Ergebnisse zu erzielen“, sagt Brigitte Meier, zugleich Aufsichtsratsvorsitzend des Klinikums.

Meier erneuerte den Appell an Bund und Land: „Kliniken, die als Schwerpunktkrankenhäuser in Regionen mit 500.000 Menschen sämtliche medizinisch notwendige Bereiche vorhalten, müssen finanziell so ausgestattet werden, dass den Angestellten Tarif bezahlt werden kann, ohne dass die Gesellschaft in wirtschaftliche Schieflage gerät. Bund und Land stehen hier in der Verantwortung, endlich mehr Geld zu geben.“

Kommunen können kommunale Töchter, die im wirtschaftlichen Wettbewerb mit anderen Anbietern stehen, finanziell unterstützen, wenn die kommunalen Töchter Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse erbringen. Das heißt, es müssen Dienstleistungen zum Wohle der Gemeinschaft sein. Die Unterstützung der kommunalen Töchter kann durch einen Defizitausgleich, Investitionszuschüsse oder den Betrauungsakt erfolgen. Der Betrauungsakt ist der rechtlich sicherste Weg in einem Feld wirtschaftlichen Wettbewerbs. Im Verlauf der 10-jährigen Betrauung sind durch das KEvB alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Defizit der gGmbH und mithin den nötigen Zuschussbedarf durch die Landeshauptstadt Potsdam wirtschaftlich auszugleichen, heißt es in der Beschlussvorlage.

Bereits vor zwei Jahren hatte Mike Schubert die Debatte um eine faire und an den Tarif angepasste Bezahlung am Klinikum unterstützt und Vorschläge zu einer schrittweisen Rückkehr in den Tarifvertrag vorgelegt. Schon damals war klar, dass es ohne eine finanzielle Unterstützung der Stadt wohl keine Rückkehr in den Tarifvertrag geben kann. „Dass die Mehrheit der Stadtverordneten dennoch klar für die Tarifbindung votiert hat zeigt deutlich, dass die Stadt hinter ihrem Klinikum steht. Tarifgerechte Bezahlung, gute Arbeitsbedingungen und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wesentliche Bestandteile, um in Zeiten von Fachkräftemangel als attraktiver Arbeitgeber neue Fachkräfte für sich zu gewinnen“ so der Oberbürgermeister Schubert damals.

Potsdam, 18.05.2021

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2021-05-18 13:37:10 Vorherige Übersicht Nächste


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