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Potsdam, 08.06.2012

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Brandenburg

Der Eichenprozessionsspinner hat sich in den vergangenen Jahren in Brandenburg stark ausgebreitet. Nach übereinstimmender Einschätzung des Pflanzenschutzdienstes des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) und des Landeskompetenzzentrums Forst Brandenburg hat auch die Intensität des Befalls stark zugenommen. Gefahren birgt das nicht nur für die betroffenen Eichen, die durch den Verlust großer Mengen an Blattmasse erheblich an Vitalität einbüßen und teilweise abzusterben drohen. Vorsicht ist vor allem auch für Menschen geboten: Der Kontakt mit den Brennhaaren der gefräßigen Schmetterlingsraupe kann Hautreizungen, Ausschläge und allergieähnliche Symptome zur Folge haben.

Bekämpfung auf Waldflächen

Der Eichenprozessionsspinner hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Schadinsekt entwickelt. Mehrmaliger Fraß der Raupen kann Eichen zum Absterben bringen. Daneben ist die Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier durch die giftigen Raupenhaare hoch.

Um möglichst geringe Auswirkungen auf den Naturhaushalt in Kauf nehmen zu müssen, wurde für die Bekämpfung der Raupen des Eichenprozessionsspinners das Bakterienpräparat (Dipel ES) vorgesehen.

Die Pflanzenschutzmaßnahmen in den Brandenburger Wäldern wurden am 16. Mai abgeschlossen. Die gute Vorbereitung durch alle beteiligten Oberförstereien, eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem amtlichen Pflanzenschutzdienst sowie die effektive Arbeit der Hubschrauberfirmen waren Grundlage für die in einem engen Zeitfenster notwendige Durchführung der aufwendigen Maßnahmen zum Schutz der Wälder. Erste Kontrollen zeigen, dass sowohl bei Eichenprozessionsspinner als auch Nonne die eingesetzten Mittel die erwünschte Wirkung haben. In den kommenden Monaten wird jetzt landesweit mit den bewährten Methoden die weitere Entwicklung der Schaderreger in den Wäldern überwacht.

Siedlungsbereich: Eigentümer sind in der Pflicht

Verantwortlich für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners außerhalb des Waldes, für die es bis heute keine gesetzliche Verpflichtung gibt, ist der Eigentümer der Flächen, auf denen die befallenen Bäume stehen. Vor Gegenmaßnahmen ist im konkreten Fall zu klären, ob beim Bekämpfen der Raupen der Schutz der Eichen im Vordergrund steht – dann kommen Pflanzenschutzmittel gemäß Pflanzenschutzrecht zum Einsatz. Geht es um den Schutz der Menschen vor gesundheitlichen Auswirkungen ist ein Biozid gegen den Hygieneschädling anzuwenden.

Ist eine Bekämpfung des Schädlings nach dem Pflanzenschutzrecht geplant, dann wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 12 (2) Pflanzenschutzgesetz für den Fall erforderlich, dass die befallenen Eichen auf nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen stehen, zum Beispiel im straßenbegleitenden Grün. oder auf einem Hinterhof. Handelt es sich um eine gärtnerisch gepflegte Grünfläche ist eine solche Genehmigung nicht erforderlich.

Auf öffentlich zugänglichen Flächen (Parks, Gärten, Sport- und Spielplätze, Schul- und Kitagelände, Friedhöfe oder Flächen in unmittelbarer Nähe zu Einrichtungen des Gesundheitswesens) dürfen nach § 17 des Pflanzenschutzgesetzes nur Pflanzenschutzmittel angewendet werden, die von der Zulassungsbehörde ausdrücklich für den Einsatz auf Flächen, die der Allgemeinheit dienen, zugelassen oder genehmigt worden sind. Das Problem: Solche Pflanzenschutzmittel gibt es derzeit nicht.

Beim Einsatz von Bioziden ist keine Genehmigung nach Pflanzenschutzrecht erforderlich. Einige Kommunen oder Landkreise mit starken Belastungen erlassen Allgemeinverfügungen nach Ordnungsrecht, um den Eichenprozessionsspinner einzudämmen. Ziel ist dabei eine konzentrierte Schädlingsbekämpfung zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.

Chemische Bekämpfungsmaßnahmen sind aufgrund der fortgeschrittenen Larvenentwicklung jetzt nicht mehr sinnvoll. Zur Reduzierung des allergenen Potenzials der Raupennester können diese mechanisch entfernt werden, am besten ist das Absaugen durch Fachfirmen.

Bei Fragen oder Problemen bezüglich der Auswirkungen der Brennhaare auf die menschliche Gesundheit wird empfohlen, sich an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden.

Potsdam, 08.06.2012

Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg

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