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Potsdam, 09.04.2019

Beauftragter und Beirat für Menschen mit Behinderung fordern konsequente Inklusion in der Bildung


Landeshauptstadt Potsdam

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland für die Umsetzung der vollen gesellschaftlichen Teilhabe auf allen Ebenen entschieden. „Wenn der Gedanke der Inklusion konsequent zu Ende gedacht wird, sind keine Sondereinrichtungen im Bildungsbereich mehr notwendig. Die Aufrechterhaltung eines Sonderschulsystems neben der Regelschule ist nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang zu bringen“, sagt der Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Christoph Richter.

Für ein inklusives Bildungssystem müssen aber Voraussetzungen geschaffen werden - beispielsweise, dass die spezifische Förderung der Kinder mit Behinderung an die Regelschulen folgt bzw. auch in den Gebäuden der allgemeinen Schulen möglich ist. „Die Schließung einer guten Förderschule allein ist noch kein Akt der Inklusion, wenn die Regelschule den Kindern mit und ohne Behinderung nicht die Bedingungen für individuell erfolgreiches Lernen bieten kann“, so Christoph Richter. „Ein wesentlicher Faktor für den erfolgreichen Aufbau eines inklusiven Bildungssystems ist also die systematische Verlagerung der sonderpädagogischen Förderung in die allgemeine Schule. Solange diese Ressourcen an Förderschulen gebunden sind, entwickeln sich die Regelschulen nicht im Sinne der Inklusion und der UN-Behindertenrechtskonvention“, so Richter weiter, der sich mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung einig ist.

„Viele Erfahrungen in Deutschland und im Ausland zeigen, dass das gemeinsame Lernen und die gemeinsame Freizeitgestaltung von Kindern mit und ohne Behinderung große Vorteile mit sich bringen und Barrieren und Vorurteile schon im frühen Alter auf beiden Seiten gar nicht erst entstehen. Die Unterschiedlichkeit wird als ,normal‘ wahrgenommen. Kinder lernen gemeinsam und voneinander. Mitschülerinnen und -schüler lernen mit Kindern, die zum Beispiel eine Sprachbehinderung haben, zu kommunizieren. So zeigen sie, dass Menschen mit und ohne Behinderung zusammenleben, lernen und arbeiten können“, sagt Manuela Kiss, Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung. „Zur Inklusion gibt es keine Alternative, wenn wir nicht wollen, dass Menschen in unserer Gesellschaft aufgrund von architektonischen oder einstellungsbedingten Barrieren in Sonderwelten leben, lernen und arbeiten müssen“, so Manuela Kiss weiter. „Deshalb gilt es, die Inklusion auch im Rahmen einer gezielten Schulentwicklungsplanung konsequent weiter voranzutreiben und mit den nötigen Ressourcen abzusichern. Dabei muss die benötigte Unterstützung und Förderung den Kindern mit Behinderung dorthin folgen, wo diese beschult werden. Nur so ist ein inklusives Bildungssystem möglich.“

„Hier ist also nach wie vor politischer Wille im Land Brandenburg gefordert, inklusive Bildung nicht nur rhetorisch zu unterstützen, sondern die nötigen finanziellen und personellen Ressourcen für einen erfolgreichen gemeinsamen Unterricht im allgemeinen Schulsystem zur Verfügung zu stellen“, sagt der Beauftragte für Menschen mit Behinderung.

Potsdam, 09.04.2019

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Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2019-04-09 17:32:27 Vorherige Übersicht Nächste


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