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Potsdam, 24.06.2010

Vogelsänger: Führerschein mit 17 bundesweit einführen

Potsdam. Nach den sehr guten Erfahrungen mit dem Modellprojekt „Begleitetes Fahren mit 17“ in Brandenburg unterstützt Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger den Bund dabei, aus dem Modellprojekt bundesweit Dauerrecht zu machen.

Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Der Führerschein mit 17 ist überaus erfolgreich, nicht nur in Brandenburg, sondern bundesweit. Unsere Erfahrungen decken sich mit den Ergebnissen einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen. Gerade im ersten Jahr nach der Führerscheinprüfung ist das Risiko am größten, einen Unfall zu verursachen. Die Zahl der Unfälle ist bei den Teilnehmern am Modellprojekt sehr gering. Ich bin daher sehr dafür, den Führerschein mit 17 bundesweit und dauerhaft einzuführen, denn er erhöht die Fahrkompetenz erheblich und auch dauerhaft. Ich begrüße, wenn die Bundesregierung die erforderlichen rechtlichen Änderungen bis Anfang 2011 umsetzt.“

Seit Start des Modellprojektes im Februar 2006 sind landesweit in Brandenburg über 26.000 Prüfungsbescheinigungen erteilt worden. Verstöße gegen die Vorschriften und Unfälle gab es kaum. Bisher musste lediglich in 22 Fällen die Prüfungsbescheinigung zurückgezogen werden, meist wegen Fahrens ohne Begleitung. Damit liegt der Anteil der Verstöße sehr niedrig bei unter einem Promille. Auch die Zahl der in der Begleitphase verursachten Unfälle blieb mit 6 sehr gering. Tödliche Unfälle gab es keine. Positiv auch: Die Teilnehmer beim Begleiteten Fahren bestehen die theoretische Führerscheinprüfung häufiger als die übrigen Prüflinge. So lag die Bestehensquote beim Begleiteten Fahren im Durchschnitt bei rund 65 Prozent gegenüber rund 60 Prozent Bestehensquote bei den regulären Prüflingen.

Beim Modellprojekt des Ministeriums „Begleitetes Fahren ab 17“ können Brandenburger Jugendliche bereits vor dem 17. Geburtstag mit der Fahrschule beginnen, mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und in Begleitung eines Erwachsenen bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ganz Deutschland Auto fahren. Die erste Prüfungsbescheinigung wurde in Brandenburg bereits Mitte Februar 2006 erteilt.

Hintergrund sind die Erfahrungen anderer Länder wie Österreich, Schweden und Kanada, dass sich gerade bei jungen Menschen in der ersten Zeit die Fahrkompetenz erhöht und eine defensive Fahrweise durchsetzt, wenn in Begleitung gefahren wird.

Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis sein, sie darf maximal drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben und darf beim Begleiten nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter der Wirkung anderer berauschender Mittel stehen. Aus den Erfahrungen der anderen Nationen ist bekannt, dass im weit überwiegenden Teil der Fälle die Eltern begleiten und auch das elterliche Auto benutzt wird.

Potsdam, 24.06.2010

Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

Info Potsdam Logo 2010-06-24 12:56:11 Vorherige Übersicht Nächste


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