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Potsdam, 23.07.2009

Vierbeinige "Polizisten" bleiben unverzichtbar

23.07.2009 - Wenn ein feines Näschen gebraucht wird, schlägt ihre Stunde. Denn auch in Zeiten moderner Einsatztechnik sind die Diensthunde ein unverzichtbares ‚Einsatzmittel’ der Polizei. Ob bei der Suche nach Personen, Rauschgift oder Sprengstoff sowie der Absicherung von Veranstaltungen oder Staatsbesuchen: Die Hunde bringen ihre zweibeinigen ‚Kollegen’ auf die richtige Fährte. 105 Hunde leisten derzeit ihren Dienst in der brandenburgischen Polizei, davon 51 im Polizeipräsidium Potsdam und 54 im Polizeipräsidium Frankfurt (Oder). Rund 2.700 Mal kam es im vergangenen Jahr auf ihren Spürsinn an.

„Die Hunde werden immer eine wichtige Rolle für die Polizei spielen. Sie sind unersetzliche Partner", sagte Innenminister Jörg Schönbohm am Donnerstag bei einer Leistungsdemonstration der Hunde und ihrer Diensthundführer in Belzig. „Ohne die Unterstützung durch die Hunde blieben viele Straftaten zum Beispiel Rauschgiftdelikte unentdeckt. Und mancher Täter würde wohl entwischen, wenn der Hund die Polizei nicht auf die richtige Spur brächte. Auch für die Sicherheit wichtiger Veranstaltungen ist die Fähigkeit der Hunde, etwa Sprengstoff zu erschnüffeln, unverzichtbar."

An den Eintritt der vierbeinigen Fahnder in den Polizeidienst werden hohe Anforderungen gestellt. Wichtige Charaktereigenschaften sind dabei ein ausgeprägter Beute-, Bring- und Stöbertrieb sowie Selbstbewusstsein gepaart mit Folgsamkeit. Als Diensthund kommen ausschließlich Tiere in Betracht, die einer so genannten Gebrauchshunderasse angehören. Dazu zählen vor allem Deutscher Schäferhund, Malinois, Herder, Riesenschnauzer, Airedalterrier und Rottweiler.

In der Regel sind die Hunde zwischen 15 und 24 Monate alt, wenn sie in den Polizeidienst eintreten. In einer intensiven vierwöchigen Probezeit trennt sich dann zunächst einmal die Spreu vom Weizen. Nur wer ein starkes Nervenkostüm hat und kein Angsthase ist, übersteht diese Zeit. Außerdem müssen sich die Hunde einem gründlichen Gesundheitscheck unterziehen.

Die Hunde, die die Probezeit bestehen, erwartet anschließend eine 14 Wochen dauernde Ausbildung zum Schutzhund. Am Ende müssen die Vierbeiner ihr Können unter Beweis stellen. Gehorsam, Fährtensuchen, Stellen eines Flüchtlings, Abwehr eines Angreifers und Anzeigeverhalten werden bewertet.

Für die besonders Talentierten unter den Vierbeinern schließt sich eine Spezialausbildung zum Sprengstoff-, Rauschgift- oder Fährtenspürhund an. Gegenwärtig sind in Brandenburg zehn Sprengstoffspürhunde, 17 Rauschgiftspürhunde und 23 Fährtenspürhunde im Einsatz. Leichenspürhunde gibt es bei der Landespolizei nicht. Wird ein solcher Spezialist benötigt, helfen die Berliner Kollegen aus. Im Gegenzug greifen die Brandenburger den Hauptstädtern vor allem mit Sprengstoffspürhunden unter die Arme.

Für die Organisation der Diensthundeausbildung und ihrer zweibeinigen Partner ist die ‚Koordinierungsstelle Diensthundführer’ verantwortlich, die dem Polizeipräsidium Potsdam angegliedert ist. Die Koordinierungsstelle unterstützt die Polizeischutzbereiche auch bei der Fortbildung und Überprüfung der Hunde.

Mindestens ebenso viel Sorgfalt wie auf die Auswahl der Hunde wird auf die Auswahl der zweibeinigen Partner verwandt. Schließlich stimmt die Teamleistung nur, wenn Hund und Hundeführer harmonieren. Zudem ist der Hund in der Regel auch Familienmitglied. Das fördert das gute Verhältnis im Team.

Diensthunde mit Familienanschluss sind ausgeglichener und weniger gestresst als ‚Kollegen’, die die Freizeit im Polizeizwinger verbringen müssen. Weniger Stressbelastung in der Freizeit bedeutet auch eine höhere Leistung im Dienst. Ein Diensthundführer übernimmt also viel Verantwortung. Die Meldung zur Ausbildung als Diensthundführer beruht deshalb ausschließlich auf Freiwilligkeit. Für ihre Aufwendungen erhalten die Diensthundführer gegenwärtig knapp 67 Euro im Monat. Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplans für 2010 soll die Voraussetzung für eine Erhöhung um knapp 20 Euro geschaffen werden.

Einmal im Jahr müssen die Hunde ihre Diensttauglichkeit nachweisen. Die Leistungen werden nach einem strengen Punktekatalog bewertet. Dann geht es auch zum Gesundheitscheck. Zudem sind Auffrischungsimpfungen fällig gegen Staupe, Hepatitis, Tollwut und andere Erkrankungen.

Hunde, die nicht mehr genügend Leistungen bringen, haben wie ein Beamter Anspruch auf eine Altersversorgung auf Landeskosten. Auf seine alten Tage muss sich der ‚Pensionär’ allerdings meist nicht mehr an einen neuen Menschen gewöhnen; er lebt weiter mit seinem früheren Diensthundführer im gleichen Haushalt. Nur ganz selten werden die Tiere an Privatleute abgegeben.

Mit etwa zehn Jahren schlägt für die meisten Hunde die Stunde des Ausscheidens aus dem Polizeidienst. Dann haben sie ein langes Arbeitsleben hinter sich; ein Menschenjahr zählt schließlich sieben Hundejahre. Manch ‚älterer Herr’ macht aber auch jenseits der zehn Jahre den Jüngeren noch etwas vor.

Als Belohnung für den anstrengenden Dienst erhalten die Hunde einmal pro Tag einen Napf voll Futter. 300 bis 700 Gramm Trockenfutter finden sich im Fressnapf; gelegentlich kommt auch etwas Frischfleisch dazu. Und natürlich Lob und Streicheleinheiten vom Diensthundführer!

Potsdam, 23.07.2009

Veröffentlicht von:
Ministerium des Innern Brandenburg

Info Potsdam Logo 2009-07-23 17:19:21 Vorherige Übersicht Nächste


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