Navigation überspringen
Potsdam, 13.05.2011

Tack: Versicherte der City BKK nicht im Regen stehen lassen

Brandenburgs Gesundheits- und Verbraucherschutzministern Anita Tack (Linke) ist empört, wie Versicherte der City BKK, die auf der Suche nach einer neuen gesetzlichen Krankenversicherung sind, von verschiedenen  Krankenkassen behandelt werden. „In den letzten Tagen häufen sich in unserer zuständigen Abteilung Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die bei der City BKK krankenversichert sind und sich jetzt um Aufnahme in eine andere Krankenversicherung bemühen. Es ist ein Unding, wie hier Menschen verunsichert oder sogar abgewimmelt werden“, sagt Tack und weist noch einmal auf das freie Wahlrecht der Versicherten hin. Sie appelliert an die Krankenkassen, diesem Wahlrecht Rechnung zu tragen. Alles andere stelle einen Rechtsverstoß dar.

Die City BKK wird nach der Entscheidung der zuständigen Aufsichtsbehörde, des Bundesversicherungsamtes (BVA), zum 30. Juni 2011 geschlossen.  Ein Grund für die erste Insolvenz einer Krankenkasse ist der von der Bundesregierung über die Kopfpauschale initiierte Beitragswettbewerb der Kassen.

Tack stellte noch einmal klar, dass der Versicherungsschutz der Mitglieder der City BKK lückenlos bis zum Schließungstermin bestehen bleibe. Auch nach dieser Frist haben Versicherte grundsätzlich noch zwei Wochen Zeit, in eine andere gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl zu wechseln, die sie unabhängig von Alter oder Krankheit aufnehmen muss. Sie darf keine Ablehnungsgründe geltend machen oder den Kassenwechsel beeinflussen oder gar verzögern, in dem sie zum Beispiel auf andere Geschäftsstellen oder sogar andere Krankenkassen verweist. Die gewählte Kasse hat unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen. Insoweit haben auch die Versicherten einen Nachweis für die erfolgte Wahl. Alle konkreten, für den Einzelfall bewilligten, Leistungen müssen von der neuen Kasse übernommen werden. Dies gilt auch für mitversicherte Angehörige.

Tack empfiehlt Versicherten, die von einer gesetzlichen Krankenkasse abgewiesen werden, sich an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde oder die Verbraucherberatung zu wenden. Für die bundesweit agierenden gesetzlichen Krankenkassen ist das Bundesversicherungsamt zuständig. Das Landesgesundheitsministerium ist zuständig für die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, die IKK Brandenburg und Berlin sowie die Brandenburgische BKK. 

Potsdam, 13.05.2011

Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Info Potsdam Logo 2011-05-13 12:49:26 Vorherige Übersicht Nächste


1509

Das könnte Sie auch interessieren:

Tack fordert Begrenzung von Zinsen für Dispo- und ...


Tack fordert Begrenzung von Zinsen für Dispo- und ...
12.09.12 - Der Verbraucherschutz bei Dispokrediten und geduldeten Überziehungen muss verbessert werden. Das fordert ...

Rast mit Riegel und Rosinen: Tack tischt Bio-Frühstück ...


Rast mit Riegel und Rosinen: Tack tischt Bio-Frühstück ...
13.08.12 - Möhren und Müsli, Riegel und Rosinen offenbaren sich den ABC-Schützen der Potsdamer Grundschule ...

Tack: Krankenkassen absichern statt kurzfristiger ...


Tack: Krankenkassen absichern statt kurzfristiger ...
04.07.12 - „Prämienzahlungen an die Versicherten und Beitragsrückerstattung führen in eine ...

Brandenburg auf dem Weg zu einer ...


Brandenburg auf dem Weg zu einer ...
03.07.12 - Das Diskussionsangebot der Landesregierung zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie ist bei den ...

Tack bei Natur-Schau-Spiel in der Biosphäre Potsdam


Tack bei Natur-Schau-Spiel in der Biosphäre Potsdam
26.03.12 - Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Linke) wird am 31. März 2012 die Biosphäre Potsdam besuchen und ...
 
Facebook twitter