Navigation überspringen
Potsdam, 10.02.2010

Tack: Countdown für elektronische Nachweisführung läuft

Potsdam. Ab dem 1. April 2010 wird die Nachweisführung für gefährliche Abfälle bundesweit auf die elektronische Form umgestellt. Papier hat dann ausgedient. Die Einführung der elektronischen Nachweisführung geht zurück auf eine Initiative des Landes Brandenburg zur Vereinfachung und Erhöhung der Transparenz durch die Nutzung moderner Kommunikationsmittel. Ministerin Tack (Linke) fordert die betroffenen Unternehmen auf, sich frühzeitig bei der Zentralen Koordinierungsstelle registrieren zu lassen.

Für alle Beteiligten aus Wirtschaft und Verwaltung wird es nun ernst. Der Systemwechsel vom Papier hin zur elektronischen Nachweisführung steht unmittelbar bevor. Die Erprobungsphase ist vorbei, die dreijährige Übergangsfrist läuft zum 31. März 2010 aus und wird nicht verlängert. Eine gewisse Schonfrist gibt es zwar für Erzeuger und Transporteure bis zum 31. Januar 2011 bezüglich der qualifizierten elektronischen Signatur, die die handschriftliche Unterschrift ersetzt. Aber auch sie müssen bereits ab dem 1. April  2010 elektronische Nachweise führen.

Bereits kurz nach Inkrafttreten der sog. „Experimentierklausel“ wurde im Entsorgungsraum Brandenburg/Berlin gemeinsam mit interessierten Firmen in einem Großversuch die elektronische Nachweisführung erprobt und der Beweis erbracht, dass diese praxistauglich ist. Brandenburg wurde damit zu einem Vorreiter bei der Einführung dieser Technologie. Im bundesweiten e-Government-Wettbewerb des Innenministeriums des Bundes wurde dieses Engagement mit einem Preis ausgezeichnet. In der Region sind bereits jetzt 80 % der Entsorger in der Lage, am elektronischen Nachweisverfahren teilzunehmen. Damit haben sie die Voraussetzungen geschaffen, auch nach dem 1. April 2010 ihre Tätigkeit in der Abfallwirtschaft fortzusetzen.

Für diejenigen Firmen, die den Medienwechsel vom papiergebundenen zum elektronischen Beleg noch nicht vollzogen haben, gilt es, den Anschluss nicht zu verpassen:

Der erste Schritt, mit dem der Zugang zur elektronischen Welt eröffnet wird, ist die Registrierung bei der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS). Ziel der Registrierung ist die Einrichtung eines elektronischen Postfaches über das die Kommunikation der Entsorgungsnachweise und Begleitscheine für die Entsorgung gefährlicher Abfälle zwischen der Wirtschaft und den zuständigen Behörden erfolgt. Das eigentliche abfallrechtliche Nachweisverfahren bleibt dagegen unverändert, nur läuft es ab dem 1. April 2010 elektronisch ab.

Potsdam, 10.02.2010

Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg

Info Potsdam Logo 2010-02-10 13:26:15 Vorherige Übersicht Nächste


1414

Das könnte Sie auch interessieren:

Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu ...


Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu ...
17.07.13 - Brandenburgs Staatssekretärin für Verbraucherschutz Almuth Hartwig-Tiedt äußerte sich heute sehr ...

Brandenburg begrüßt Bundesratsentschließung zur ...


Brandenburg begrüßt Bundesratsentschließung zur ...
03.05.13 - "Der Bund darf die Krankenhäuser mit ihren Finanznöten nicht alleine lassen. Einmalzahlungen vor Wahlen ...

Eier mit erhöhtem PCB-Gehalt wurden auch nach ...


Eier mit erhöhtem PCB-Gehalt wurden auch nach ...
16.04.12 - Aus einem Niedersächsischen Legehennenbetrieb sind Hühnereier, die mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB ...

Tack: Krebs-Früherkennung kann Leben retten


Tack: Krebs-Früherkennung kann Leben retten
03.02.12 - „Früherkennung ist der beste Weg, die Risiken einer Krebserkrankung zu senken“, sagt die ...

Potenzielles Hochwasserrisiko in Brandenburg


Potenzielles Hochwasserrisiko in Brandenburg
28.12.11 - Für rund 2.212 Kilometer Fließgewässer besteht in Brandenburg ein potentielles Hochwasserrisiko. Neben ...
 
Facebook twitter