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Potsdam, 31.01.2011

Neuer Tarifvertrag: Mindestlohn im Sicherheitsgewerbe steigt

Beschäftigte des Berliner und Brandenburger Wach- und Sicherheitsgewerbes bekommen mehr Geld. Rückwirkend zum 1. Januar 2011 wird die Lohnuntergrenze von 6,00 auf 6,53 Euro angehoben. Der entsprechende Tarifvertrag wurde jetzt durch die Arbeitsressorts für allgemein verbindlich erklärt, wie Brandenburgs Arbeitsminister Günter Baaske in Potsdam auf einer Pressekonferenz mit Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern bekannt gab: „Damit gilt dieser Tarif künftig als Mindestlohn für alle Unternehmen. Lohndumping wollen wir damit stoppen!“

Zugleich forderte er bundesweit weitere Mindestlöhne. Baaske: „Am besten einen allgemeinen Mindestlohn, damit alle wissen, wo die Untergrenze liegt und die Kleinstaaterei für zig Branchen und Nebengewerke aufhört. Die schwarz-gelbe Bundesregierung wehrt sich dagegen noch vehement. Viele Arbeitgeber sind deutlich weiter, wie jetzt das Sicherheitsgewerbe zeigt. Sie haben erkannt, dass gute Arbeit faire Löhne braucht.“

Mit dem neuen Tarifvertrag wird in Berlin und Brandenburg in der untersten Entgeltgruppe erstmals länderübergreifend der gleiche Lohn gezahlt. Ab 2013 soll das für alle Lohngruppen dieser Branche gelten und der Mindestlohn auf 7,50 Euro ansteigen. Baaske: „Das ist ein wichtiges Signal und hat Vorbildcharakter für andere Branchen.“

Der Tarifvertrag wurde zwischen den Landesgruppen Berlin und Brandenburg des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) und dem ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg abgeschlossen. Damit er auch für Unternehmen verbindlich ist, die nicht dem Verband angehören, haben ihn die Arbeitsressorts von Berlin und Brandenburg nach entsprechenden Beschlüssen der Tarifausschüsse beider Länder jetzt für allgemeinverbindlich erklärt. Voraussichtlich Mitte Februar wird die Allgemeinverbindlicherklärung im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Damit tritt der Tarifvertrag rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft. Er gilt für rund 7.000 Beschäftigte in Brandenburg und 13.000 in Berlin.

Baaske: „Immer noch viel zu häufig müssen Beschäftigte ihre Gehälter mit Hartz IV aufstocken lassen. Mit dem neuen Tarifvertrag ist der Weg zum Mindestlohn von 7,50 Euro in der Wach- und Sicherheitsbranche fest abgesteckt. Das ist ein wichtiger Etappensieg im Kampf für existenzsichernde Löhne.“

Matthias Schulze, Vorsitzender der BDWS-Landesgruppe Brandenburg: „Die private Sicherheitswirtschaft gewinnt immer mehr Bedeutung innerhalb der Sicherheitsarchitektur unserer Gesellschaft. Gerade in diesem sensiblen Segment kann und darf es nicht sein, dass über Niedriglöhne zu Lasten der Mitarbeiter ein ruinöser Wettbewerb geführt wird. Die Tatsache, dass auf Bundesebene die Branche mit Ihren 170.000 Beschäftigten und deren Situation kaum Beachtung findet, ist äußerst bedauerlich. Das der im April 2010 abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag zwischen ver.di und BDWS trotz der Geltung des Arbeitnehmerentsendegesetzes für das private Sicherheitsgewerbe von Teilen der schwarz-gelben Bundesregierung und nahestehenden Arbeitgeberverbänden bislang blockiert wird, ist völlig kontraproduktiv. Umso erfreulicher ist es, dass die politisch Verantwortlichen in Brandenburg und Berlin mit der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit einem auf Lohndumping basierendem fragwürdigen freien Spiel des Marktes einen Riegel vorgeschoben haben.“

Jürgen Stahl, ver.di-Landesfachbereichsleiter für Besondere Dienstleistungen Berlin-Brandenburg: „Mit dem Abschluss des Entgelttarifvertrages haben wir es geschafft, dass am Ende der Laufzeit ein einheitlicher Tarif im Wach- und Sicherheitsgewerbe für den Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg gilt, der durch die Allgemeinverbindlicherklärung abgesichert ist. Voraussetzung ist allerdings, dass auch der bundesweite Mindestlohntarifvertrag, den ver.di und der BDWS abgeschlossen haben, umgesetzt wird. Bisher scheitert dieses an der Verweigerungshaltung der FDP und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Gerade unter der Prämisse der Öffnung der Arbeitsnehmerfreizügigkeitsgrenzen zum 01. Mai 2011 ist es wichtig, die Löhne in dieser Branche abzusichern und nicht dem freien Spiel des Lohndumpings zu überlassen.“

Die Lohnuntergrenze betrug seit Beginn 2010 in Brandenburg 6,00 und in Berlin 6,25 Euro pro Stunde. Die neue Grenze von 6,53 Euro gilt für Hilfsarbeiten und angelernte Tätigkeiten. Stufenweise wird dieser Mindestlohn zum 1. März 2012 auf 7,00 Euro und zum 1. Januar 2013 auf 7,50 Euro erhöht. Baaske: „Von 6,00 auf 7,50 Euro, das ist eine Erhöhung um insgesamt 25 Prozent. Das ist ein guter Sprung, auf den sich die Beschäftigten zu Recht freuen können.“

Für qualifizierte Tätigkeiten erreichen die Löhne bereits heute 7,50 Euro und mehr. So bekommt ein Facharbeiter in Berlin und Brandenburg 9,50 Euro pro Stunde ausgezahlt. Der Satz erhöht sich mit dem neuen Tarifvertrag ebenfalls stufenweise ab 1. März 2012 auf 9,70 und ab 1. Januar 2013 auf 9,90 Euro.

Potsdam, 31.01.2011

Veröffentlicht von:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Info Potsdam Logo 2011-01-31 10:05:42 Vorherige Übersicht Nächste


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