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Potsdam, 30.05.2011

Lkw-Maut künftig auch auf Brandenburger Bundesstraßen

Nachdem der Deutsche Bundestag im April 2011 die Ausweitung der Lkw-Maut auf vierspurige Fernstraßen beschlossen hatte, ist nun klar, dass auch Strecken im Land Brandenburg betroffen sind. Nach den Plänen sollen sowohl auf den Abschnitten der Bundesstraße B 96 im Norden und Süden von Berlin, auf der B 101 südlich von Berlin als auch auf der B 5 zwischen Nauen (Havelland) und Berlin-Spandau zur Kasse gebeten werden. Besonders hart betroffen sein werden die Güterverkehrszentren (GVZ) Großbeeren an der B 101 sowie das GVZ Wustermark an der B 5.

„Damit werden zum Einen die Unternehmen erneut mit zusätzlichen Kosten belastet, zum Anderen ist zu befürchten, dass die Lkws auf kleinere Straßen und Orte links und rechts dieser Bundesstraßen ausweichen werden und dieses zu höherer Lärmbelastung und vermehrte Unfallgefahr führen wird.“ Davor warnt Dr.-Ing. Victor Stimming, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs des Landes Brandenburg. „Es ist nicht hinnehmbar, dass das Verkehrsgewerbe wiederum belastet werden soll, ohne dass absehbar ist, dass dadurch ausreichend finanzielle Mittel für die Straßeninfrastruktur zur Verfügung stehen werden.“

Aus Sicht der Brandenburger IHKs müsse vor einer Ausweitung der Maut auf Bundesstraßen zunächst der geplante eigenständige Finanzierungskreislauf Straße geschaffen werden. Dieser müsse dauerhaft angelegt sein und sicherstellen, dass die Mauteinnahmen ohne den Umweg über den Bundeshaushalt direkt an die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) zur Finanzierung des Straßenbaus fließen.

Hintergrund: Die Lkw-Maut soll als Wegeentgelt zur Lösung der Finanzierungs- und Instandhaltungskrise bei den Bundesfernstraßen eingeführt worden. Sie soll „on top“ zu den bisherigen Haushaltsmitteln verwendet werden. Dies erfolgte jedoch nicht. Stattdessen wurden die Haushaltsmittel für den Straßenbau und Straßenunterhalt in den folgenden Jahren durch die Mauteinnahmen ersetzt, so dass die Höhe der Investitionsmittel im Wesentlichen unverändert blieb. Die genannten Strecken erfüllen die Kriterien, die der Bund für die Bemautung von Bundesstraßen vorgibt: Der Bund ist Träger der Baulast, es sind keine Ortsdurchfahrten, die Straßen sind mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung ausgebaut, haben durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen durchgehend getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr, eine Mindestlänge von 4 km und sind jeweils unmittelbar an eine Bundesautobahn angebunden.

Potsdam, 30.05.2011

Veröffentlicht von:
Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam

Info Potsdam Logo 2011-05-30 13:39:43 Vorherige Übersicht Nächste


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