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Potsdam, 05.08.2009

Kontrolle der Rindfleischetikettierung in der Stadt Potsdam

05.08.2009 - Im Ernährungsbereich ist gerade in heutiger Zeit der Verbraucherschutz von hoher Bedeutung. Den Verbrauchern ist das Vertrauen in die angebotenen Lebensmittel und das Wissen um ihre Herkunft wichtig.

Im Sortiment Rindfleisch ist die Rindfleischetikettierung ein gutes Instrument, die Herkunft des Rindfleisches und den Weg der Verarbeitung für den Verbraucher transparent und nachvollziehbar zu machen. Die Rinder werden mit je 2 genormten Ohrmarken gekennzeichnet und in einem EU-weiten Zentralregister registriert, das Rindfleisch wird etikettiert. Somit ist der Weg von der Verkaufstheke oder vom Kühlregal bis zum Rind im jeweiligen Stall oder zur Herde rückverfolgbar.

Die Kontrolle der durchgehenden Rindfleischetikettierung unterliegt der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung), von der BLE zugelassenen privaten Kontrollstellen und den Bundesländern. Der Einzelhandel mit Rindfleisch wird dabei weitgehend durch die von den Bundesländern beauftragten Landkreise und kreisfreien Städte in Gestalt der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter überprüft.

Die Etikettierung ist vorgeschrieben bei jedem unbehandelten Rindfleisch (also nicht gewürzt oder anderweitig küchenfertig zubereitet), welches frisch, gekühlt oder gefroren zum Verkauf angeboten wird. Die Etikettierungspflicht besteht auch für unbehandeltes Hackfleisch, wenn es mindestens 50 % Rindfleisch enthält. Die praktische Umsetzung erfolgt bei verpackter Ware durch das Anbringen eines Etiketts auf jeder Einzelpackung. Wird das Rindfleisch lose an einer Bedientheke abgegeben, müssen die geforderten Angaben auf einem Schild oder einem Thekenaushang dem Kunden zur Kenntnis gegeben werden.

Der Kunde kann sich über die Herkunft seines Fleisches durch die Angabe des Landes in dem das Rind geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurde informieren. Für den betreffenden Schlacht- und Zerlegebetrieb muss außerdem die Betriebsnummer angegeben werden, mit deren Hilfe der Betrieb identifiziert werden kann. Ein weiterer Bestandteil der Etikettierung ist die sogenannte Referenzcodenummer. Mit Hilfe dieser mehrstelligen Zahl ist die Rückverfolgbarkeit bis zum Stall bzw. zur Herde und damit bis zum betreffenden Rind möglich. Die Umsetzung der Rindfleischetikettierung ist von allen Beteiligten in den Verarbeitungsbetrieben und im Handel zu dokumentieren. Die Nachweise und Aufzeichnungen wie Rechnungen, Lieferscheine und Warenbegleitpapiere müssen aufbewahrt und bei Kontrollen und Anfragen vorgelegt werden können.

In der Stadt Potsdam kontrolliert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Rindfleischetikettierung. Im Jahr 2008 waren in der Stadt 52 Handelseinrichtungen zur Kontrolle erfasst. Diese Einrichtungen wurden mit Hilfe einer rechnergestützten Risikoanalyse, die sich nach der Größe der Einrichtung, dem Umsatz, der Breite des Sortimentes (ob zum Beispiel unverpacktes Rindfleisch angeboten wird) und nach Ergebnissen vorangegangener Kontrollen richtet, in eine von 3 möglichen Risikoklassen eingestuft. Dabei erreichten 18 Einrichtungen die Risikoklasse 1 (geringes Risiko) und 34 Einrichtungen die Risikoklasse 2 (mittleres Risiko). Keine Handelseinrichtung musste in die Risikoklasse 3 (hohes Risiko) eingestuft werden. Nach der Risikoabschätzung ergeben sich die durchzuführenden Kontrollen aus der Verwaltungsvorschrift zur Überwachung der Rindfleischetikettierung im Land Brandenburg.

Es erfolgten im Ergebnis 5 Kontrollen zur Rindfleischetikettierung in der Stadt Potsdam. Bei einer Kontrolle wurden Beanstandungen festgestellt. Es musste ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Potsdam, 05.08.2009

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2009-08-05 11:32:18 Vorherige Übersicht Nächste


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