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Potsdam, 12.04.2010

Jakobs ruft Anrainer zu Verhandlungen über Uferweg auf

Der Potsdamer Oberbürgermeister Jann Jakobs nimmt die Einladung des örtlichen Heimatvereins auf einer Kundgebung des Groß Glienicker Kreises zu sprechen zum Anlass, noch einmal die Position der Stadt zur Umsetzung eines öffentlichen Uferwegs am Groß Glienicker See zu verdeutlichen. Die Situation am gesperrten Spazierweg mache persönlich betroffen, sagte der Oberbürgermeister.

Die Meinungsbekundungen der Bürgerinnen und Bürger von Groß Glienicke zeigen aber auch deutlich, dass es einen großen Willen zur Offenhaltung des Uferweges gebe. „Das ist allgemeines Interesse und hat sich in der Vergangenheit in Beschlüssen der Gemeindevertretung und in einem gültigen Bebauungsplan niedergeschlagen", sagte der Oberbürgermeister. Dem trage die Landeshauptstadt Potsdam Rechnung. „Das heißt, es geht nicht darum, ob es einen offenen Uferweg gibt, sondern wie wir das ermöglichen", sagte Jakobs.

Der Oberbürgermeister ruft die Seeanrainer daher erneut auf, die Gespräche und Verhandlungen mit der Stadt zu fortzuführen oder dort, wo sie sie unterbrochen sind, wieder aufzunehmen. „Wir sind dialogbereit in allen Bereichen, die wir regeln können", sagte Jakobs. Die Grenzen seien dort, wo Naturschutzrechte berührt werden. „Klar ist aber: Der Uferweg muss öffentlich zugänglich sein. Wir sind entschlossen, den Planungswillen auch mit den vorhandenen Instrumenten umzusetzen."
 

 

Fragen und Antworten zum Thema Groß Glienicker See

Seit wann gibt es den Uferweg am Groß Glienicker See?

Den ehemaligen Kolonnenweg der Grenztruppen gibt es seit dem Jahr 1990. Seither wurde der Uferweg zum beliebten Spazierweg der Groß Glienicker. Die erste frei gewählte Gemeindevertretung beschloss dazu am 20. Juni 1990: „Der ehemalige Handlungsstreifen am Groß Glienicker Seeufer wird auf ganzer Länge als Uferpromenade erklärt und als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen." Die Gemeindevertretung ließ 1991 ein erstes Gestaltungskonzept für das Seeufer erarbeiten.

Existiert ein gültiger Bebauungsplan und ermöglicht er einen Uferweg?

Ja, es gibt einen gültigen Bebauungsplan. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des am 15. Juni 1999 in Kraft getretene Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Groß Glienicke „Seepromenade/Dorfstraße", der für den Bereich vom Uferweg bis zum Ufer eine öffentliche Grünfläche festsetzt und einen Uferweg vorsieht. Der Bebauungsplan war bereits Gegenstand einer Normenkontrolle des Oberverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2001 ( 3 D 36/99). Der Bebauungsplan ist für gültig befunden worden.

Wie kann das umgesetzt werden?

Der Bebauungsplan regelt den grundsätzlichen Planungswillen der Stadt. Etliche Ufergrundstücke sind allerdings Privateigentum. Deshalb kann der Planungswillen nicht umgehend umgesetzt werden. Die Stadt muss in Einzelverhandlungen mit den Privateigentümern ein öffentliches Wegerecht vereinbaren.

Hat die Stadt mit den Seeanrainern ausreichend verhandelt?

Die Landeshauptstadt Potsdam steht seit September 2009 in intensiven Verhandlungen mit den Anliegern des Groß Glienicker Sees und ist bemüht, das öffentliche Interesse an einer für die Öffentlichkeit frei zugänglichen Uferregion mit den Interessen der privaten Anlieger in Übereinstimmung zu bringen. Die Landeshauptstadt Potsdam bietet den Eigentümern darin eine private Nutzung der uferseitigen Flurstücke - unter bestimmten Voraussetzungen auch mit einer Einfriedung - an. Dieses Zugeständnis steht jedoch unter der Maßgabe, dass der Uferweg durchgängig öffentlich begehbar bleibt und die öffentliche Nutzung durch Dienstbarkeiten und eine öffentliche Widmung gesichert wird.

Potsdam, 12.04.2010

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2010-04-12 10:31:38 Vorherige Übersicht Nächste


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