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Potsdam, 06.10.2010

Innenministerium weist Verdacht als haltlos zurück

In den „PNN“ und der „Lausitzer Rundschau“ von gestern war unter dem Titel „Geheimnisverrat im Innenministerium?“ u.a. zu lesen, dass „ein hochrangiger Beamter aus Speers direktem Umfeld“ eine interne Meldung des LKA an das Infrastrukturministerium (MIL) weitergeleitet haben soll. Der Autor der Beiträge, Alexander Fröhlich, behauptet weiter: „Im Verdacht stand Innenstaatssekretär Rudolf Zeeb.“ Für diese Verdachtsberichterstattung über einen schweren Vorwurf gegen Innenstaatssekretär Rudolf Zeeb nennt der Autor keinerlei direkte oder indirekte Quelle.

Hierzu erklärt der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker: „Der gegen Staatssekretär Zeeb ohne jeden Beleg geäußerte Verdacht des Geheimnisverrats ist vollständig haltlos und unbegründet. Die betreffende Meldung – eine so genannte ‚WE-Meldung’ (WE = Wichtiges Ereignis) - vom 5. August 2010 ist nicht durch Zeeb an das Infrastrukturministerium weitergeleitet worden. Stattdessen steht nach Recherchen des Innenministeriums fest, dass die betreffende Meldung direkt vom Lagezentrum des Innenministeriums am 5. August per Fax an das Infrastrukturministerium gesteuert worden ist – und zwar aktenkundig und offen. Sie war nicht als geheim klassifiziert, sondern lediglich als ‚nicht pressefrei’. Schon dieser Charakter der Meldung und die aktenkundig festgehaltene Weiterleitung der Meldung sprechen gegen den in der Presse reißerisch erhobenen Verdacht eines angeblichen Geheimnisverrats.“

Unzutreffend ist ebenso die Darstellung von „PNN“ und „Lausitzer Rundschau“, es seien „Ermittlungen gegen Führungskräfte wegen Verrats von Dienstgeheimnissen“ unterbunden worden. Richtig ist vielmehr, dass die Staatsanwaltschaft Neuruppin nach Kenntnis dieses Sachverhalts überhaupt kein Ermittlungsverfahren, sondern „einen Überprüfungsvorgang wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen durch einen nicht bekannten Bediensteten des MI“ eingeleitet hat. Weder ging es in diesem Zusammenhang um „Führungskräfte“, noch um Staatssekretär Zeeb. Stattdessen ging es aktenkundig stets um „einen Bediensteten“ des Innenministeriums, gegen den sich der Verdacht richtete. Auch im Weiteren wurde dieser Verdacht durch die Ermittlungsbehörden nicht weiter konkretisiert. Das aber war Herrn Fröhlich offenbar für seine Berichterstattung nicht spektakulär genug.

Falsch sind auch angebliche „PNN-Informationen“, wonach nach der Weitergabe der Meldung „die Ermittler Maßnahmen und Befragungen vorziehen“ mussten, angeblich um Schaden für das Verfahren zu verhindern. Hierzu erklärt der Sprecher des LKA Brandenburg, Toralf Reinhardt: „Die Weiterreichung der WE-Meldung hatte keinen Einfluss auf die zeitliche Gestaltung der geplanten Ermittlungen. Die in der WE-Meldung erwähnten Vernehmungen bzw. Durchsuchungen wurden nicht vorgezogen. Die Planung erfolgte unabhängig von dem Umstand der Weiterleitung der WE-Meldung.“

Zutreffend ist dagegen, dass durch die Weitergabe der Meldung keine Gefährdung der laufenden Ermittlungen in dem betreffenden Korruptionsverfahren selbst eingetreten ist. Dies ist mittlerweile sowohl von der Staatsanwaltschaft Neuruppin als auch vom LKA Brandenburg bestätigt. Der damalige Innenminister Rainer Speer hatte sich vor seiner Entscheidung, eine Ermächtigung zur Aufnahme von Ermittlungen im Innenministerium nicht zu erteilen, vergewissert, dass eben eine solche Gefährdung der Ermittlungen ausgeschlossen werden konnte.

„Bei der Berichterstattung von PNN und Lausitzer Rundschau handelt es sich nicht mehr um zulässige Verdachtsberichterstattung. Es handelt sich vielmehr um den Versuch eines glatten Rufmords an Innenstaatssekretär Zeeb“, erklärte Decker abschließend.

Potsdam, 06.10.2010

Veröffentlicht von:
Ministerium des Innern Brandenburg

Info Potsdam Logo 2010-10-06 08:06:51 Vorherige Übersicht Nächste


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