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Potsdam, 08.02.2011

Gleiches Richtergesetz für die Länder Berlin und Brandenburg

Die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Justiz wird weiter verstärkt. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue und Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg haben den Staatsvertrag für ein gleichlautendes Richtergesetz unterzeichnet. Nachdem beide Länder gemeinsame Obergerichte eingerichtet haben (siehe unten), soll nun für die Richter und Staatsanwälte in Berlin und Brandenburg ein weitgehend einheitliches Dienstrecht gelten.

Gisela von der Aue: "Ich bin erleichtert, dass nun die Verabschiedung gleichlautender Richtergesetze in Sicht ist. Unsicherheiten über die Beteiligung von Gremien in Mitbestimmungs- und Mitwirkungsangelegenheiten an den gemeinsamen Obergerichten werden dann der Vergangenheit angehören. Dies wird die Arbeit deutlich vereinfachen und beschleunigen.“

Dr. Volkmar Schöneburg: "Die Justiz in Brandenburg und Berlin bewahrt ihre landestypische Ausprägung; sie arbeitet aber zugleich effektiv und gut zusammen, wo es sinnvoll ist. Ein gutes Beispiel ist der gemeinsame Staatsschutzsenat unserer beiden Länder und Sachsen-Anhalts, der am  Berliner Kammergericht seine Arbeit aufnehmen soll."

Die Neuregelung des Berliner Richtergesetzes betrifft unter anderem die Wahl der Richter und deren Beförderung. Die entsprechende Entscheidung trifft in Berlin nach wie vor der Richterwahlausschuss. Geändert worden ist seine Zusammensetzung entsprechend den Brandenburger Regelungen. Dem Ausschuss werden künftig acht Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses angehören sowie zwei Richter, ein Rechtsanwalt und ein Staatsanwalt als ständige Mitglieder. Hinzu kommt ein nichtständiges Mitglied aus der jeweils betroffenen Gerichtsbarkeit. Bisher war die Mitgliedschaft der Abgeordneten nicht zwingend vorgeschrieben gewesen. Das Abgeordnetenhaus konnte stattdessen auch sachkundige Bürger in den Richterwahlausschuss wählen.

Das Dienstgericht für Disziplinarsachen ist nicht mehr beim Landgericht, sondern beim Verwaltungsgericht angesiedelt; denn das Dienstrecht ist stark von verwaltungsrechtlichen Grundsätzen geprägt. Neu ist auch, dass künftig einer der ehrenamtlichen Richter des Dienstgerichts ein Rechtsanwalt sein muss. Damit haben auch weitere Beteiligte eines Gerichtsverfahrens eine eigene "Stimme" bei der Entscheidung, ob ein Richter seine Dienstpflichten verletzt hat.

Geändert werden soll auch das Personalvertretungsrecht: Es gibt künftig für beide Länder einen gemeinsamen Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat als oberstes Gremium der Personalvertretung. Neu ist auch, dass die Staatsanwälte hinsichtlich ihrer Mitbestimmungsrechte in das Richtergesetz einbezogen werden.

In Berlin arbeiten derzeit rund 1.300 Richter und rund 350 Staatsanwälte, in Brandenburg sind es etwa 810 Richter und 270 Staatsanwälte.

Potsdam, 08.02.2011

Veröffentlicht von:
Ministerium der Justiz Brandenburg / Foto: MdJ

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