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Potsdam, 27.07.2011

Förderung behindertengerechter Anpassung von Wohnraum geht weit

Rückwirkend zum 1. Januar ist die Fortführung der Förderrichtlinie zur behindertengerechten Anpassung von Wohnraum des Brandenburger Bauministeriums in Kraft getreten. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Bauminister Jörg Vogelsänger: „Die Unterstützung von generationengerechtem Wohnraum für Familien und Senioren hat für uns Priorität. Dazu gehört auch die Integration von behinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen. Mit der Förderung sowohl für Mietwohnungen als auch für Wohneigentum wollen wir einen Beitrag dafür leisten, dass schwerbehinderte Menschen nach Krankheit oder Unfall weiter in vertrauter Umgebung ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen können. Außerdem können blinde und gehörlose Personen und auch Wohngemeinschaften von behinderten Personen gefördert werden.“
Die Fortführung der Richtlinie zur behindertengerechten Anpassung von vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) gilt rückwirkend zum 1. Januar 2011 und wird demnächst im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.
 
Ziel ist die Verbesserung der Wohnsituation, vor allem der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten für schwerstmobilitätsbehinderte Personen. Die Förderung erfolgt generell unabhängig von Gebietskulissen für Mietwohnungen und Wohneigentum. Es werden Zuschüsse bis maximal 18.000 Euro je Wohneinheit und bei Wohngemeinschaften 25.000 Euro vergeben, je nach Umfang der Umbauerfordernisse. Das Förderprogramm kann mit den Programmen „Altersgerecht Umbauen“ der KfW Privatkundenbank kombiniert werden.
Anträge können sofort gestellt werden. Informationen und Antragsformulare bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg erhältlich – Servicetelefon 0331/ 660 13 22, Mail immo-kunden@ilb.de
Potsdam, 27.07.2011

Veröffentlicht von:
MIL Bradenburg

Info Potsdam Logo 2011-07-27 19:49:15 Vorherige Übersicht Nächste


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