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Potsdam, 08.03.2012

Finanzminister Markov kritisiert Ausgestaltung des Fiskalpaktes

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov hat in Potsdam die Ausgestaltung des Fiskalpaktes kritisiert, zu dem heute das Bundeskabinett das Ratifizierungsgesetz beschlossen hat. „Das Ziel ist richtig, die Staatsverschuldung zu reduzieren und finanzpolitische Stabilität in Europa wieder herzuzustellen. Doch der Fiskalpakt greift deutlich zu kurz, um dieses Ziel zu erreichen“, hob Markov hervor. Und weiter unterstrich er: „Es fehlen im Fiskalpakt Vereinbarungen zu einer wirksamen Finanzmarktregulierung und -aufsicht und Maßnahmen, um die strukturellen Ungleichgewichte in der Eurozone abzubauen. Es fehlen Instrumente, um Wachstum und Beschäftigung zu generieren und damit dem massiven Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität in der Eurozone entgegen zu wirken. In der jetzigen Form wird der Fiskalpakt sein Ziel klar verfehlen.“

Der Brandenburger Finanzminister hob hervor, dass wesentliche Ursachen der jetzigen Krise bislang nicht behoben seien. „Eine Finanztransaktionssteuer zur Minimierung der Spekulation auf den Märkten ist weiter nicht in Sicht. Ohne sie und weitere Instrumente wie den TÜV für Finanzprodukte werden die Ursachen der Krisen weiter bestehen.“

Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Ratifizierungsgesetz zum Fiskalpakt ist der erste Schritt zur Umsetzung in nationales Recht. Die Länder sind im weiteren parlamentarischen Verfahren im Bundesrat zu beteiligen. Finanzminister Markov kündigte an, dass er über die Länderkammer seine Kritik und begleitenden Vorschläge einbringen wird.


Hintergrund:

Die Staats- und Regierungschefs der teilnehmenden 25 Mitgliedstaaten haben auf dem letzten EU-Gipfel am 2./3. März 2012 einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion unterzeichnet. Dieser Fiskalvertrag soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die Voraussetzung ist eine Ratifizierung durch mindestens zwölf Euro-Staaten.

Ziel dieses Fiskalpaktes ist es, den mit der Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingeschlagenen Weg zur Haushaltskonsolidierung der Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln und vertraglich festzuschreiben. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf haushaltspolitischen Vereinbarungen. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu nahezu ausgeglichenen Haushalten, einem Abbau der Verschuldung und zur Implementierung nationaler Schuldenregeln, die die Neuverschuldung begrenzen sollen. Hinzu kommt ein automatischer Sanktionsmechanismus für den Fall, dass ein Unterzeichnerstaat gegen den Fiskalpakt verstößt.

Potsdam, 08.03.2012

Veröffentlicht von:
Ministerium der Finanzen Brandenburg

Info Potsdam Logo 2012-03-08 12:37:21 Vorherige Übersicht Nächste


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