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Potsdam, 27.12.2011

Feuerwerksverkauf: Auf Zulassungszeichen achten

Innenminister Dietmar Woidke und Arbeitsminister Günter Baaske rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf. „Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht ist für viele ein schönes Ereignis, es darf aber nicht zum Albtraum werden“, mahnten sie am Montag in Potsdam. Wer das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßen wolle, sollte verantwortungsvoll damit umgehen und nicht andere und sich selbst in Gefahr bringen.

Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Bestimmungen. So dürfen Böller und Raketen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden und nicht an Jugendliche unter 18 Jahre ausgehändigt werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Zudem ist das Böllern in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen verboten.

Der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt am Donnerstag, dem 29. Dezember. Bis zum 31. Dezember können Böller, Raketen und so genannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II) verkauft bzw. erworben werden. Der Verkauf ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt, betonte Baaske. Beim Kauf sollte immer darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer oder mit dem Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gekennzeichnet sind.

Woidke warnte nachdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. „Diese Pyrotechnik ist mit hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen“, sagt der Minister. Im Übrigen seien Einfuhr und Handel mit nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland nicht nur verboten, sondern auch strafbar.


Baaske erklärte, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz auch in diesem Jahr wieder landesweit umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen. „Leider wird immer wieder festgestellt, dass Pyrotechnik in Geschäften nur unzureichend beaufsichtigt wird. Es reicht nicht, diese Aufgabe an Kassiererinnen und Kassierer zu übertragen“, sagte der Minister. Beim Verkauf festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.

Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Wichtige Hinweise dabei sind: Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Anzünder und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Insbesondere muss das Feuerwerk auch sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.

Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:

•       Bereits rechtzeitig vorher sämtliche Fenster, Dachluken,
        Balkontüren und Garagentore schließen.

•       Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus
        entfernen.

•       Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper vorher
        durchlesen (steht auf jeder Verpackung).

•       Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr abbrennen.

•       Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern und
        Gebäuden, die mit Reet gedeckt sind, zünden.

•       Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser,
        besser Feuerlöscher).
 
•       Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im
        Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.

•       Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass
        Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.

•       Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern
        auf den Boden legen und dann zünden.

•       Raketen senkrecht in feststehende Flaschen oder
        Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf 
        benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.

•       Niemals versuchen, ‚Fehlzünder’ ein zweites Mal
        anzuzünden.

•       Niemals eigene Böller basteln oder Feuerwerkskörper
        manipulieren.

Potsdam, 27.12.2011

Veröffentlicht von:
Ministerium des Innern Brandenburg

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