
Tag des offenen Denkmals: Innenstadtgeschäfte geöffnet

30.06.2009 -
Beigeordnetenkonferenz am 17.Juni 2009 entschied Oberbürgermeister Jann Jakobs über eine Allgemeinverfügung zur Befreiung von den Vorschriften des § 3 BbgLöG aus Anlass der Zentralen Eröffnungsveranstaltung des bundesweiten Aktionstages „Tag des offenen Denkmals" am 13. September 2009.
Aus diesem Anlass dürfen Verkaufsstellen in dem Gebiet der Potsdamer Innenstadt, in den Grenzen der Straßen:
Behlertstraße, Berliner Straße, Am Kanal, Friedrich-Ebert-Straße, Hauptbahnhof Potsdam mit seinen Passagen, Breite Straße, Zeppelinstraße, Luisenplatz, Schopenhauer Straße, Voltaireweg, Reiterweg, Alleestraße, Am Neuen Garten am 13.September 2009 in der Zeit von 11:00 - 20:00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein. Entsprechendes gilt für den Verkauf von Waren außerhalb von festen Verkaufsstellen.
Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
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