Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz...Tack: Gegen unerwünschte Telefonwerbung zur Wehr setzen
Potsdam, 01.06.2010 - Potsdam. Immer wieder beklagen Verbraucherinnen und Verbraucher, dass sie mit unlauteren Werbeanrufen belästigt und häufig auch finanziell geschädigt wurden. Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke) rät allen Betroffenen, sich zu wehren. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) will jetzt in einer Umfrageaktion erfassen, welche Branchen besonders häufig mit unerwünschten Anrufen werben. Unter www.vzb.de/telefonwerbung oder auch bei den Beratungsstellen der VZB können die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Erfahrungen mitteilen.
Die bundesweite Befragung läuft seit dem 1. März 2010 bis Ende des Jahres. Allein in Brandenburg sind bis heute rund 2.500 Beschwerden eingegangen. Am 14. Juli 2010 wird Tack gemeinsam mit der VZB eine Zwischenbilanz zur Befragung und eine erste Auswertung mit Schlussfolgerungen vorstellen.
Verbraucher wollen von Unternehmen über deren Angebot informiert werden. Doch dabei muss die Privatsphäre jedes Einzelnen geschützt und die Gefahr von Übervorteilung ausgeschlossen werden. Daher sind nach dem „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) unerbetene Werbeanrufe verboten. Durch eine Novellierung, die unter maßgeblicher Beteiligung des Verbraucherschutzministeriums Brandenburg umgesetzt wurde, ist das Gesetz im letzten Jahr verschärft worden.
„Das neue Gesetz fordert die ausdrückliche Einwilligung des angerufenen Verbrauchers und zudem gilt das Verbot der Rufnummerunterdrückung“, erklärt Tack. Werbeanrufer, die ihre Rufnummer nicht anzeigen, handeln gesetzeswidrig! Der Verbraucher hat dann keine Möglichkeit nachzuvollziehen, mit wem er in Vertragsverhandlungen steht. Solche Telefonate sollten deshalb sofort beendet werden, rät die VZB.
Tack fordert von der Bundesregierung eine weitere gesetzliche Verschärfung, wonach telefonisch beworbene Verträge erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam werden. „Erst eine schriftliche Bestätigung von telefonisch vereinbarten Leistungen sollte einen Vertrag wirksam werden lassen. So kann der unseriösen Telefonwerbung ein Riegel vorgeschoben werden“, sagte sie.
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Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg
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