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Potsdam, 29.11.2011

Potsdams neuer Flächennutzungsplan vor Entscheidung

In der Schlussrunde eines fast siebenjährigen Verfahrens liegt der Stadtverordneten-versammlung in ihrer Dezembersitzung der Flächennutzungsplan (FNP) zur abschließenden Entscheidung vor, der die grundlegenden Entwicklungsziele bis 2020 darstellen soll. Damit verbunden ist die Abwägung der Stellungnahmen, die in der zweiten und dritten Auslegung des Planentwurfes in den Jahren 2010 und 2011 eingegangen sind.

Erstmals liegt damit eine abgestimmte Planung für das gesamte Stadtgebiet vor, das 2003 um fast 80% Fläche gewachsen ist. Für den Ortsteil Golm wäre es der erste wirksame Flächennutzungsplan überhaupt.

Die Erarbeitung des vorliegenden Flächennutzungsplanes wurde mit dem Blick auf die wachsende Bevölkerung (Prognose für 2020: 167.000 Einwohner) und dem daraus resultierenden Bedarf an Flächen für Wohnen, Arbeiten, Infrastruktur und Erholung vorgenommen.

Matthias Klipp, Baubeigeordneter, ist optimistisch: „Der Flächennutzungsplan stellt ausreichend Flächen für Potsdams Entwicklung bis mindestens 2020 dar. Wir haben noch Spielraum für Wohnungen und Arbeitsplätze in der Innenstadt und den Stadtteilen - das unterscheidet Potsdam von vielen anderen Städten. Wir müssen diese Chancen allerdings auch nutzen.

Die Innenentwicklung mit möglichst kurzen Wegen zwischen Wohnen, Arbeiten und Freizeit steht im Mittelpunkt. Kurze Wege sind gut für die Potsdamer, aber auch wichtig für das Erreichen unserer Klimaschutzziele und die Vermeidung des Verkehrsinfarktes.

Ich hoffe, dass es zu diesem Entwurf jetzt einen Beschluss und die Genehmigung durch das Land gibt, dass die Planungsziele für die Gesamtstadt bestätigt werden. Der FNP muss aber nicht jedes Detailproblem lösen, dafür gibt es auch noch die Bebauungspläne mit eigenen Beschlüssen und einer viel detaillierteren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger."

Eine Besonderheit der aktuellen Beschlussvorlage ist, dass damit eine Abwägung auch zu einem Block an Einwendungen vorgelegt wird, die formell nicht Gegenstand der letzten Auslegungen waren - aber gleichwohl von großer aktueller politischer Bedeutung sind: Die Einwendungen betreffen die Entwicklung am Südrand des Kirchsteigfeldes und fordern, die 2008 getroffene Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, die derzeitigen Waldflächen als gewerbliche Baufläche darzustellen, wieder rückgängig zu machen.

Matthias Klipp stellt klar: „Als Ergebnis der Abwägung empfehlen wir weiterhin die Darstellung einer gewerblichen Baufläche im südlichen Kirchsteigfeld. Aber dies bedeutet keinesfalls automatisch die Freigabe zur Rodung des Waldes oder die Freigabe von Baurechten. Vielmehr ist hierfür zwingend ein Bebauungsplan nötig, so haben die Stadtverordneten nach wie vor alle Entscheidungsoptionen in der Hand. Sie können dies in Ruhe und unter Berücksichtigung aller öffentlichen Beteiligung zu diesen Fragen entscheiden."

Klipp rät davon ab, das ganze FNP-Verfahren wegen der Waldfläche anzuhalten, weil eine Änderung eine weitere öffentliche Auslegung nach sich ziehen würde: „Das würde mindestens ein weiteres Jahr Stadtentwicklung ohne bestätigtes Gesamtkonzept bedeuten. Wenn auf der Ebene der detaillierten Betrachtung dieser Situation die erforderliche politische Entscheidung getroffen worden ist, kann man den FNP auch später noch anpassen."

Zum Verfahren
Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.März 2005 wird für das seit 2003 wesentlich vergrößerte Stadtgebiet ein neuer Flächennutzungsplan aufgestellt, der bis 2020 gelten soll. Parallel dazu wurde der Landschaftsplan aktualisiert, damit seine Ziele mit denen des FNP abgeglichen werden konnten. Für die Gesamtplanung ist eine Umweltprüfung durchgeführt worden. Dabei wird geprüft, ob aus den Planungen wesentliche, vorhersehbare Umweltschäden resultieren können.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes (Stand: 05.03.2008) wurde zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 08.05.2008 bis zum 13.06.2008 zur Diskussion ausgelegt. Eine Abwägung zu den Stellungnahmen der Auslegung 2008 wurde mit Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des FNP- Entwurfes 2010 vorgenommen. Solche inhaltlichen Änderungen erfordern eine erneute Auslegung des Planentwurfes, um zu diesen veränderten Inhalten eine öffentliche Beteiligung zu ermöglichen.

Wesentliche Änderungen gegenüber dem Entwurf vom März 2008 sind: Die zweite Auslegung 2010 erfasste vor allem drei bisher von der Darstellung ausgenommene Flächen (Kaserne Krampnitz, Kaserne Eiche, Schlänitzsee), für die die inzwischen geklärten Entwicklungsziele ergänzt wurden, sowie die Kennzeichnung der zentralen Versorgungsbereiche aus dem beschlossenen Einzelhandelskonzept, daneben eine Reihe von punktuellen Änderungen im Detail.

Die dritte Auslegung 2011 wurde erforderlich durch drei Anpassungen im Bereich der nördlichen Speicherstadt (Anpassung der Nutzungsausrichtung), am nördlichen Rand des Telegrafenberges (Anpassung an Landschaftsschutzgebiet) und im Bereich Lerchensteig (Aufgabe des Nutzungsziels Campingplatz).

Solche weiteren öffentlichen Auslegungen werden im allgemeinen eingeschränkt auf die jeweils erfolgten Änderungen, um den Planungsprozess konzentriert abzuschließen, dabei aber zu allen Zielvorgaben jeweils eine Stellungnahme der Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Die jetzt zum Beschluss vorliegende Abwägung umfasst deshalb die Abwägung zu den Stellungnahmen, die 2010 und 2011 zu den angesprochenen Änderungen geäußert wurden. Nicht abgewogen wurden solche Äußerungen, die sich auf unveränderte Planungsinhalte bezogen, über die die Stadtverordneten bereits 2010 entschieden haben.

Eine Ausnahme hiervon bildet - mit Blick auf die Häufung entsprechender Stellungnahmen - die planerische Zielvorgabe für den Bereich am südlichen Rand des Kirchsteigfeldes.

Kirchsteigfeld-Süd
Die Darstellung einer gewerblichen Baufläche im Bereich Kirchsteigfeld Süd zwischen dem rechtsgültigen Bebauungsplan 18 „Kirchsteigfeld" und der Landesstraße 79 wurde bereits zur öffentlichen Auslegung des FNP- Entwurfes im Sommer 2008 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Auslegung erfolgte im Sommer 2008.

Zur Flächenänderung erfolgten 2008 nur fünf Äußerungen. Zwei Stellungnahmen kamen von der Öffentlichkeit sowie drei Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Der Abwägungsvorschlag der Stadtverwaltung zu diesen Stellungnahmen wurde durch die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 05.05.2010 gebilligt, die Darstellung der gewerblichen Baufläche unverändert belassen.

In den Beteiligungsverfahren 2010 und 2011 wurden allerdings zahlreiche Stellungnahmen zu dieser Darstellung abgeben, obwohl sie nicht Gegenstand der Auslegung war. 2010 wurden 19 Stellungnahmen zu dieser Darstellung abgegeben, 93 Stellungnahmen waren es im Jahr 2011. Dies ist vor allem damit zu erklären, dass erst das konkrete Ansiedlungsbegehren für großflächigen Einzelhandel unter dem Arbeitstitel „Drewitz Park" im Jahr 2010 die Aufmerksamkeit auf diese Fläche lenkte.

Um eine fachgerechte Auseinandersetzung auch mit den nachträglich eingegangenen Stellungnahmen zu gewährleisten, wurden auch diese verspätet eingegangenen Stellungnahmen in die aktuelle Abwägung einbezogen.

Weitere Schritte
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit der Abwägung wird am 07.12.2011 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht, anschließend in den Ausschüssen und Ortsbeiräten diskutiert. Ein Beschluss wird für den Januar 2012 angestrebt. Nach dem Beschluss muss der Plan dem Land zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach der Genehmigung und Bekanntmachung wird er dann wirksam.

Potsdam, 29.11.2011

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2011-11-29 11:46:58 Vorherige Übersicht Nächste


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