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Potsdam, 20.04.2012

Potsdam regelt Sonntagsöffnungszeiten neu

Die Landeshauptstadt Potsdam wird auf Weisung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familien die Verordnung über mögliche Verkaufszeiten an Sonntagen neu regeln. In der neuen Vorlage der Verordnung, mit der sich die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 2. Mai befassen, sind verkaufsoffene Sonntage für das gesamte Stadtgebiet ausgewiesen. In der derzeit gültigen Fassung hat die Landeshauptstadt den Händlern und Geschäftsinhabern stadtteilbezogen die Öffnung an sechs Sonntagen in jeweils definierten Gebieten aus Anlass besonderer Ereignisse erlaubt. Diese Regelung ist vom Ministerium nicht akzeptiert worden. Die Landeshauptstadt ist aufgefordert, bis zum 18. Mai die bestehende Regelung aufzuheben. „Unbeschadet der eigenen Rechtsposition brauchen wir eine rechtssichere Lösung für die Bürger, Veranstalter und Geschäftsinhaber", sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs. „Wir verzichten daher auf eine juristische Auseinandersetzung mit dem Land, fordern aber gleichzeitig eine Regelung, die auch den Interessen der Städte und Einzelhändler gerecht wird und werden daher das Gespräch mit dem Land weiterhin suchen", so der Oberbürgermeister. Die vom Ministerium kritisierte Potsdamer Regelung entspricht nach Ansicht der Landeshauptstadt dem Anliegen des Gesetzes, das u.a. festschreibt, dass ein Arbeitnehmer an nicht mehr als sechs Sonntagen im Jahr arbeiten muss und die Sonntagsruhe gewahrt bleibt.

Die neue Verordnung, so sie von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird, sieht die Öffnung an sechs Sonntagen im gesamten Stadtgebiet vor. Nach der Öffnung am 1. April dürfen die Läden auch anlässlich des Tulpenfestes am 22. April sowie aufgrund des Weberfestes am 10. Juni, wegen des Töpfermarktes am 2. September und aufgrund der Weihnachtsmärkte an den Sonntagen 2. und 23. Dezember öffnen.

„Die Nachricht über die Weisung des Landes hat bei den Betroffenen große Bestürzung und Unverständnis hervorgerufen", sagte der Leiter der Wirtschaftsförderung, Stefan Frerichs.
„Wir beabsichtigen ja nichts weiter, als das Ladenöffnungsgesetz vollständig, nur eben getrennt für die einzelnen Stadtteile anzuwenden. Keine Verkaufsstelle darf weiterhin öfter als sechs Sonntage geöffnet haben. Wir sind übrigens darauf hingewiesen worden, das bei der neuen Regelung gemäß Weisung des Landes - nur sechs Anlässe und Sonntagsöffnungen für das ganze Stadtgebiet - in den Stadtteilen, in denen keine Veranstaltung stattfindet, eigentlich die gesetzliche Grundlage für eine Sonntagsöffnung fehlt. Das ist alles nicht schlüssig", so Frerichs weiter. „Bis heute liegt für uns keine in der Sache nachvollziehbare Begründung des Landes vor. Einzig eine Weisung. Bei uns stehen die Betroffenen aber „auf der Matte" und wollen eine Erklärung. Wir bitten das Land dringend, uns bei der Lösung des Problems nicht alleine zu lassen", so der Appell des Wirtschaftsförderers.

Potsdam, 20.04.2012

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2012-04-20 23:58:30 Vorherige Übersicht Nächste


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