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Potsdam, 08.06.2012

Naturschutzbund Brandenburg reicht Klage gegen BER-Flugrouten ein

Am 08.06.2012 hat der Naturschutzbund Brandenburg in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative Schallschutz Rangsdorf e.V. beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Feststellungsklage gegen das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) eingereicht, nachdem im März 2012 die neuen BER-Flugrouten im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Mit der Einreichung der Klage wurde der Berliner Anwalt Philipp Heinz, ein ausgewiesener Fachmann für Umweltrecht, beauftragt.

Die festgelegten Flugrouten tangieren das europäische Vogelschutzgebiet am Rangsdorfer See. Dieses hat herausragende Bedeutung für jährlich ca. 100.000 Zugvögel. „Bei Korridorbreiten von 2–3 km und Flughöhen ab 500 m sowie einem Flugbetrieb im Minutentakt muss mit verheerenden Folgen für die im Seeumfeld lebende Vogelwelt gerechnet werden“, erklärt Katharina Weinberg, Landesgeschäftsführerin des NABU. Betroffen sind neben besonders störempfindlichen Großvogelarten wie Kranichen und Wildgänsen auch viele andere Vögel, die sogar teilweise auf den Roten Listen der besonders bedrohten Vogelarten stehen.

„Angesichts der Bedeutung des Gebietes und der zu erwartenden Belastungen ist es völlig unverständlich und rechtswidrig, dass das BAF nicht einmal geprüft hat, welche Auswirkungen die Luftfahrzeuge auf das Schutzgebiet und die dort rastenden Vögel haben werden“ stellt RA Philipp Heinz den Klageansatz dar. Nach europäischem FFH- und Vogelschutzrecht sei das BAF verpflichtet gewesen, eine Verträglichkeitsuntersuchung durchzuführen. Dies sei aber unterlassen worden.

Das BAF dürfe auch nicht auf die Planfeststellung von 2004 verweisen, da damals mit geradeauslaufenden Flugrouten argumentiert worden sei. Diese hätten das Schutzgebiet „Rangsdorfer See“ nicht tangiert, während nunmehr um 15° nach Süden abgeknickt geflogen werden soll. Die jetzt festgelegten Routen laufen so direkt auf das Schutzgebiet zu.

Nach EU-Recht gilt für ein Vogelschutzgebiet ein Verschlechterungsverbot, welches nach Auffassung des NABU auch am Rangsdorfer See greifen müsste.

Sämtliche Versuche, diesen drohenden Umweltkonflikt im Sinne des Vogelschutzgebietes zu lösen, sind bisher an den zuständigen Behörden auf Landes- und Bundesebene gescheitert. Eine gleichlautende EU-Beschwerde wurde bereits im September 2011 eingereicht und wird derzeit noch geprüft. Im Mai 2011 wurden durch den Europäischen Gerichtshof die Klagerechte von Umweltverbänden gestärkt.

Potsdam, 08.06.2012

Veröffentlicht von:
NABU Landesverband Brandenburg e.V.

Info Potsdam Logo 2012-06-08 10:56:33 Vorherige Übersicht Nächste


2007

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