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Potsdam, 13.06.2012

Erste Schritte für Gemeinsames Landesgremium diskutiert

Die Eckpunkte für ein Gemeinsames Landesgremium standen heute im Mittelpunkt des Spitzengesprächs bei Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke). „In Brandenburg wird es vor allem in den ländlichen Regionen zunehmend schwerer, frei werdende Arztstellen wieder zu besetzen oder Pflegekräfte zu finden. Die künftige Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung einer älter werdenden und zahlenmäßig abnehmenden Bevölkerung kann nur gemeinsam gelingen“, so Tack. Brandenburg wird auf der Grundlage des Versorgungsstrukturgesetzes die gesetzlichen Voraussetzungen für ein gemeinsames Landesgremium zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen schaffen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.

Dabei kommt es darauf an, einerseits alle Verantwortungsträger in einer arbeitsfähigen, effizienten Struktur zusammenzubringen und andererseits im Bedarfsfall weitere Experten hinzuzuziehen.

In der gesundheitlichen Versorgung existieren, bundesrechtlich gewachsen, verschiedene Sicherstellungsaufträge nebeneinander. Die Steuerung von Versorgung und die Entwicklung zukunftsfähiger Konzepte, insbesondere für strukturkritische Regionen, erfordere eine sektorenübergreifende systematische Betrachtung auf Landesebene.  „Der demografische Wandel stellt neue Anforderungen an die Rahmenbedingungen, unter denen sich die  ländlichen Räume mit ihren unterschiedlichen Potenzialen entwickeln werden“, so die Ministerin.

In dem geplanten gemeinsamen Landesgremium sollen alle Verantwortungsträger die komplexe Frage der Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung beraten.

Bereits im November vergangenen Jahres kamen die Gesprächsteilnehmer im Spitzengespräch überein, ein solches Gremium beim Gesundheitsministerium zu bilden. Darin sollen neben dem Land Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft und der kommunalen Spitzenverbände Mitglied sein. Weitere Beteiligte, wie z.B. Patientenorganisationen, Landesärztekammer, andere Sozialleistungsträger, Vertreter betroffener Kommunen oder Berufsverbände können nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen hinzugezogen werden.

Das gemeinsame Landesgremium soll beim Gesundheitsministerium eingerichtet werden und Empfehlungen zu sektorenübergreifenden und grundsätzlichen Versorgungsfragen abgeben.

Für unterschiedliche Räume und Gegebenheiten werden angepasste Konzepte benötigt, damit die gesundheitliche Versorgung alle Menschen gesichert werden kann. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels soll das Gremium kurz-, mittel- und langfristige Perspektiven in den Blick nehmen und Empfehlungen für eine demografiefeste medizinische Versorgung im Land Brandenburg aussprechen.

Die Beschlüsse des Gemeinsamen Landesgremiums sind für die Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen sowie deren Träger nicht unmittelbar verbindlich und haben lediglich Empfehlungscharakter.

Die Spitzengespräche mit Vertretern aller im Brandenburger Gesundheitswesen tätigen Kassen, Kammern, Vereinigungen und Gesellschaften, zu denen die Gesundheitsministerin regelmäßig einlädt, sind eine feste Säule in der Zusammenarbeit der Akteure des Brandenburger Gesundheitswesens.

Gesetzliche Grundlage für die Bildung eines Gemeinsamen Landesgremiums ist § 90a SGB V, der wie folgt lautet: „Nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen kann für den Bereich des Landes ein gemeinsames Gremium aus Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft sowie weiteren Beteiligten gebildet werden. Das gemeinsame Landesgremium kann Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abgeben.“

Potsdam, 13.06.2012

Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Info Potsdam Logo 2012-06-13 11:51:48 Vorherige Übersicht Nächste


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