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Potsdam, 28.10.2010

Der Personalausweis im Scheckkartenformat kommt

Ab Montag, dem 01. November 2010 gibt es nach der Beantragung eines neuen Personalausweises die Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten auf einem Computer-Chip im Personalausweis digital abgelegt und zusätzlich neben dem Passfoto auch auf Wunsch des Antragstellers seine Fingerabdrücke digital gespeichert werden. Die Fingerabdrücke werden nicht auf die Karte aufgedruckt und sind somit nicht sichtbar. Eine nachträgliche Aufnahme der Fingerabdrücke ist nicht möglich, man muss sich bei der Antragstellung dafür oder dagegen entscheiden. Durch das digitale Lichtbild und die freiwillige Aufnahme der Fingerabdrücke erhöht man den Schutz vor Missbrauch deutlicher als bisher.

Neu sind ebenfalls die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion hat man erstmals die Möglichkeit sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. So kann man einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, sozialen Netzwerken, Unternehmen und Behörden kommunizieren. Für die Nutzung der Unterschriftsfunktion, die qualifizierte digitale Signatur, ist der Personalausweis vorbereitet. Mit ihr können zukünftig online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnet werden, die sonst nur in Schriftform rechtsverbindlich wären. Die dazu notwendigen und mit weiteren Kosten verbundenen Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von Signaturanbietern.

Ob man die neuen Möglichkeiten der Online-Ausweisfunktion sofort oder später nutzen möchte, kann man bei der Ausgabe, d.h. bei der Abholung des Dokumentes oder jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung erhält jeder Antragsteller Informationsmaterial, welches u.a. auch bei dieser Entscheidung helfen soll.

Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer des bisherigen Personalausweises besteht nicht, die „alten" Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ab dem 01.11.2010 ist aber jederzeit im Bürgerservice möglich.

Für Kinder unter 16 Jahren werden Personalausweise ohne Online-Funktion ausgestellt. Die Gebühr für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 22,80 Euro und für Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro. Das Dokument bei unter 24-jährigen ist sechs Jahre gültig und darüber hinaus zehn Jahre.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat neben 26 anderen Feldtestbehörden in der Bundesrepublik, an dem Feldtest zur Einführung des neuen Personalausweises teilgenommen und somit einen Beitrag zur Praxisübernahme der hochkomplexen Verfahrensmodule geleistet. Trotzdem müssen nun noch alle 33 Arbeitsplätze auf das neue Verfahren umgestellt werden, deshalb ist es auch erforderlich am Samstag, dem 30. Oktober 2010, ausnahmsweise, den Bürgerservice zu schließen.

Es wird in den ersten Monaten nach der Einführung mit zunehmenden Antragstellungen gerechnet. Da sich die Bearbeitungsdauer bei der Antragstellung und Abholung verlängert, muss mehr Zeit eingeplant werden, d.h. dass auch mit längeren Wartezeiten zu rechnen sein wird. Schon jetzt wird dafür um Verständnis gebeten.

Für Informationen zum neuen Personalausweis kann man sich auch an die Hotline des Bürgerservice des BMI: 0180-1333333 (Mo - Fr von 7:00 bis 20:00 Uhr für 3,9 ct/Min. aus dem Festnetz) wenden.

Potsdam, 28.10.2010

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam / Abbildung Testkarte Quelle BMI

Info Potsdam Logo 2010-10-28 17:32:45 Vorherige Übersicht Nächste


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