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Potsdam, 15.05.2012

Brandenburgische Landesrektorenkonferenz diskutiert schwierige Haushaltslage

Die Brandenburgische Landesrektorenkonferenz (BLRK) hat auf ihrer Sitzung am vergangenen Freitag Stellung zu drängenden wissenschaftspolitischen Fragen bezogen. Unter anderem wurden Beschlüsse zum Haushalt der Hochschulen Brandenburgs gefasst und Aspekte der Hochschulautonomie im Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes diskutiert. Gegenstand der Beratungen war zudem die Frage, wie trotz der schwierigen Haushaltslage den doppelten Abiturjahrgängen Rechnung getragen werden kann, ohne eine Verschlechterung der Studienqualität in Kauf zu nehmen.

Nachdem in den zurückliegenden Jahren die Haushaltsmittel pro Studierendem kontinuierlich abgesenkt wurden, scheint für den Haushalt 2013/ 2014 endlich eine Trendwende in Sicht. Im geplanten Doppelhaushalt sollen nach Angaben des Wissenschaftsministeriums laut Eckwertberechnung 262 Millionen Euro für die Hochschulen des Landes bereitstehen. Dazu kämen Personalverstärkungsmittel sowie Mittel aus dem Hochschulpakt 2020, die nach den Vorgaben des Bundes den Hochschulen vollständig zur Verfügung zu stellen sind. Wenngleich es damit wohl nicht gelingen wird, den letzten Platz im Vergleich der Bundesländer zu verlassen, ist dies dennoch ein wichtiges Signal sowohl für die Wirtschaft als auch für die zukünftigen Studierenden im Land Brandenburg. Die Hochschulen des Landes bemühen sich nach Kräften, den höheren Schulabgängerzahlen des doppelten Abiturjahrgangs qualitativ und quantitativ Rechnung zu tragen. Priorität habe, so der Vorsitzende der BLRK, Prof. Oliver Günther, dabei die Verbesserung der Studien- und Betreuungsqualität. Diese habe mit den derzeit zur Verfügung stehenden 5.000 Euro pro Studierendem ein Rekordtief erreicht, das Brandenburg im bundesweiten Vergleich mit Abstand auf dem letzten Platz verortet. Des Weiteren müsse das Angebot an Masterstudienplätzen den kontinuierlich ansteigenden Bedarf reflektieren.

Mit Sorge betrachten die in der BLRK organisierten brandenburgischen Hochschulen, dass auf politischer Ebene in einzelnen Bereichen die Hochschulautonomie nicht angemessen berücksichtigt wurde und wird. Bei der anstehenden Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes muss dieser Aspekt größere Beachtung finden und der Gedanke der Hochschulautonomie fester im Gesetz verankert werden. Vor diesem Hintergrund haben die Brandenburgischen Hochschulen dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg eine Reihe von Änderungsvorschlägen zukommen lassen.

Der Brandenburgischen Landesrektorenkonferenz gehören alle Präsidenten und Rektoren der neun öffentlichen brandenburgischen Hochschulen und Universitäten an. Sie befasst sich mit allen die Hochschulen betreffenden Themen, von der Forschung über Lehre und Studium bis zum Wissens- und Technologietransfer sowie den internationalen Beziehungen. Die BLRK befördert einen gemeinsamen Meinungsbildungsprozess.

Potsdam, 15.05.2012

Veröffentlicht von:
Universität Potsdam

Info Potsdam Logo 2012-05-15 15:36:54 Vorherige Übersicht Nächste


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